nicht dürfen, selbstverständlich müssen! allerdings nicht tagein-tagaus, sondern hinreichend. dein lebensbereich umfasst ja nicht alle möglichen lebensbereiche, sondern eben nur die für dich relevanten. und da solltest du schon wissen, wann du zu schnell fährst, wann du steuern zu zahlen hast, wann welche abgabe zu leisten ist.
Du weißt genau, was ich meine.
Selbstverständlich weiß jeder, wann er zu schnell fährt, steht doch auf dem Schild "100" oder "30" oder "50", etc. Man braucht dann nur seinen Tacho anzusehen und weiß Bescheid...
Dass man Steuern zu zahlen hat, kriegt man schon beim ersten Arbeitsplatz mitgeteilt, indem das Steueramt automatisch eine Steuerkarte ausstellt...
- da muss ich mich nicht erst informieren. Die Behörde meldet sich von selbst, wenn sie was von mir will. Undzwar ausnahmslos JEDE Behörde.
besser wäre es aber, denn du bist nicht im recht, wenn du dich nicht informiert hast: unwissenheit schützt nicht vor strafe..
Nein, ich bin unter Umständen auch dann im Recht, wenn ich mich nicht vorher informiert habe. Das Recht wird per Gesetz erteilt und nicht per Information. Es steht einem auch dann zu, wenn er es nicht explizit kennt (z.B. Kündigungsrechte bei Kaufverträgen). Die Rechte eines Bürgers - egal in welcher Lebenslage - verwirken nicht, wenn er sie nicht kennt. Das ist ein sehr feiner aber wichtiger Unterschied. Nicht kennen heißt noch lange nicht nicht haben.
... oh doch, genau das wird von einer mündigen bürgerin/von einem mündigen bürger innerhalb unserer gesellschaftsform erwartet: aufgeklärtes handeln und übernahme von eigenverantwortung. wer das nicht will oder kann, ist nicht eigentlich erwachsen geworden und braucht damit einen (staatlich bestellten) vormund.
Eigenverantwortung und aufgeklärtes Handeln setzt in erster Linie gesunden Menschenverstand voraus und nicht zwingend (!) genaue Kenntnis der Gesetzeslage. Ein Mensch, der kein Gesetz wirklich kennt, kommt wunderbar durchs Leben, z.B. meine Eltern.