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Versicherungspflicht ab 2.500 qm (Gelesen 76004 mal)

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zwerggarten

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

zwerggarten » Antwort #90 am:

... Das hieße also, dass wir als Bürger nichts anders mehr tun dürfen, als tagein-tagaus Gesetzestexte zu studieren, die unsere Lebensbereiche angehen...
nicht dürfen, selbstverständlich müssen! allerdings nicht tagein-tagaus, sondern hinreichend. dein lebensbereich umfasst ja nicht alle möglichen lebensbereiche, sondern eben nur die für dich relevanten. und da solltest du schon wissen, wann du zu schnell fährst, wann du steuern zu zahlen hast, wann welche abgabe zu leisten ist.
Ja bin ich denn bescheuert? Soll ich jetzt beim Kauf eines Brötchens nachlesen, welche Rechte und Pflichten mir als Käufer zustehen/auferlegt werden können?
besser wäre es aber, denn du bist nicht im recht, wenn du dich nicht informiert hast: unwissenheit schützt nicht vor strafe.
... Es kann nicht erwartet werden, dass der Bürger nahtlos über alle ihn betreffende Gesetze genauestens informiert ist. ...
oh doch, genau das wird von einer mündigen bürgerin/von einem mündigen bürger innerhalb unserer gesellschaftsform erwartet: aufgeklärtes handeln und übernahme von eigenverantwortung. wer das nicht will oder kann, ist nicht eigentlich erwachsen geworden und braucht damit einen (staatlich bestellten) vormund.
zwerggarten

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

zwerggarten » Antwort #91 am:

... Unser Rechtssystem ist so ausgelegt, dass ein Bürger gar nicht allein ein Gericht anrufen kann, bzw. sich nicht selbst verteidigen kann.
du irrst, glaube ich... ::)
.. das übersteigt meine persönliche Akzeptanz und ich bin nicht willens, mich auch nur eine Minute mit Gesetzen auseinanderzusetzen, mit denen ich nicht mittelbar oder unmittelbar in Verbindung gebracht werden kann oder in Zukunft tangiert werden könnte.
wer keine ahnung hat (haben will), kann auch nicht wissen wovon sie/er mittelbar/unmittelbar betroffen ist.
Um solche Sachen muss sich mein Rechtsanwalt kümmern, denn wenn es zu einer Klage kommen würde, kann ich eh nicht allein zum Gericht gehen und meinen Standpunkt darlegen. Also wozu der Informations-Aufwand?
wer nicht mittelbar/unmittelbar betroffen ist, braucht weder vor gericht zu ziehen, noch einen anwalt - wer es doch ist, sollte besser bescheid wissen. 8)
Lisa15
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Lisa15 » Antwort #92 am:

Habe alles hier jetzt nur überflogen und nur einzelnes genauer gelesen. Mich würde aber interessieren, wie man zu den Adressen kommt, die angeschrieben werden, denn vor ein paar Tagen bekam meine Mutter ein Schreiben der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Es beinhaltete einen Fragebogen, in dem nach der Größe und Nutzung des eigenen Grundstückes gefragt wurde, man bat um die Mithilfe, noch offene Flächen hier in S-H zu erfassen und in einem Faltblatt waren kurz Gesetzestexte angegeben, die...wenn ich es richtig erinnere... eine Mitarbeit vorschreiben. Der Witz ist nur, dass meine Mutter nie Eigentümerin irgendeines wie auch immer genutzten Grundstücks war und auch jetzt nicht ist. Das macht skeptisch und das Schreiben wird erstmal ignoriert.
Wie die zu den Adressen kommen? Na, Du schreibst es doch selbst:
man bat um die Mithilfe, noch offene Flächen hier in S-H zu erfassen und in einem Faltblatt waren kurz Gesetzestexte angegeben, die...wenn ich es richtig erinnere... eine Mitarbeit vorschreiben.
Offensichtlich hat jemand in Eurem Ort sich zu dieser "Mitarbeit" bereit erklärt und andere Grundstücke genannt, bzw. Deine Mutter als Besitzerin des Grundstücks angegeben und die Adresse Deiner Mutter genannt. Die BG hat diese Angaben offensichtlich ohne zu prüfen übernommen. Ich sagte doch: Bauernfänger-Methoden sind das! ;)Am besten ignorieren, würde ich sagen, oder, falls Ihr einen RA habt, ihn bitten, der LwBG gebührend zu antworten und sie bitten, von weiteren Schreiben dieser Art abzusehen.
Lisa15
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Lisa15 » Antwort #93 am:

nicht dürfen, selbstverständlich müssen! allerdings nicht tagein-tagaus, sondern hinreichend. dein lebensbereich umfasst ja nicht alle möglichen lebensbereiche, sondern eben nur die für dich relevanten. und da solltest du schon wissen, wann du zu schnell fährst, wann du steuern zu zahlen hast, wann welche abgabe zu leisten ist.
Du weißt genau, was ich meine. ;) Selbstverständlich weiß jeder, wann er zu schnell fährt, steht doch auf dem Schild "100" oder "30" oder "50", etc. Man braucht dann nur seinen Tacho anzusehen und weiß Bescheid... :P Dass man Steuern zu zahlen hat, kriegt man schon beim ersten Arbeitsplatz mitgeteilt, indem das Steueramt automatisch eine Steuerkarte ausstellt... :P - da muss ich mich nicht erst informieren. Die Behörde meldet sich von selbst, wenn sie was von mir will. Undzwar ausnahmslos JEDE Behörde. ;D
besser wäre es aber, denn du bist nicht im recht, wenn du dich nicht informiert hast: unwissenheit schützt nicht vor strafe..
Nein, ich bin unter Umständen auch dann im Recht, wenn ich mich nicht vorher informiert habe. Das Recht wird per Gesetz erteilt und nicht per Information. Es steht einem auch dann zu, wenn er es nicht explizit kennt (z.B. Kündigungsrechte bei Kaufverträgen). Die Rechte eines Bürgers - egal in welcher Lebenslage - verwirken nicht, wenn er sie nicht kennt. Das ist ein sehr feiner aber wichtiger Unterschied. Nicht kennen heißt noch lange nicht nicht haben.
... oh doch, genau das wird von einer mündigen bürgerin/von einem mündigen bürger innerhalb unserer gesellschaftsform erwartet: aufgeklärtes handeln und übernahme von eigenverantwortung. wer das nicht will oder kann, ist nicht eigentlich erwachsen geworden und braucht damit einen (staatlich bestellten) vormund.
Eigenverantwortung und aufgeklärtes Handeln setzt in erster Linie gesunden Menschenverstand voraus und nicht zwingend (!) genaue Kenntnis der Gesetzeslage. Ein Mensch, der kein Gesetz wirklich kennt, kommt wunderbar durchs Leben, z.B. meine Eltern.
zwerggarten

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

zwerggarten » Antwort #94 am:

Du weißt genau, was ich meine. ;) ...
sagen wir es so: ich hoffe sehr, dass ich unrecht mit meinen thesen habe! ;)
Lisa15
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Lisa15 » Antwort #95 am:

du irrst, glaube ich... ::)
Eher nicht. Ich hatte mal versucht, mich in einem Rechtsstreit allein zu verteidigen, bzw. war ich absolut sicher, dass ich im Recht war. Trotzdem mußte ich einen RA nehmen. Der hat es auch nicht besser gemacht, als wenn ich meinen Standpunkt vorgetragen hätte. Das Recht wurde mir zugesprochen. Wäre mir aber auch zugesprochen worden, wenn ich keinen RA gehabt hätte. Aber das war der Form wegen nicht möglich.
wer keine ahnung hat (haben will), kann auch nicht wissen wovon sie/er mittelbar/unmittelbar betroffen ist.
Warum sollte ich Ahnung von Dingen haben, mit denen ich noch gar nicht konfrontiert bin? Und wenn ich mit einer Sache konfrontiert werde, in der ich mich nicht auskenne (oder auskennen will), beauftrage ich einen Rechtsanwalt/Steuerberater/Notar, sich der Sache in meinem Sinne anzunehmen. WO ist das Problem? ???
wer nicht mittelbar/unmittelbar betroffen ist, braucht weder vor gericht zu ziehen, noch einen anwalt - wer es doch ist, sollte besser bescheid wissen. 8)
Selbst wenn ich Bescheid wüßte, bringt mich das keinen Schritt weiter. Manche Sachen lassen sich erst vor Gericht endgültig klären und dazu braucht man einen RA. Da nutzt mir mein "Wissen" in der Sache herzlich wenig.
Lisa15
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Lisa15 » Antwort #96 am:

Du weißt genau, was ich meine. ;) ...
sagen wir es so: ich hoffe sehr, dass ich unrecht mit meinen thesen habe! ;)
Na schön. Dann sind wir schon zwei. ;DDeswegen halte ich mich auf gewissen Gebieten auf dem Laufenden. Aber ich habe durchaus Verständnis für Menschen, die aus vielerlei Gründen nicht in der Lage sind, ihr gesamtes Recht-Spektrum zu überblicken und ständig auf die Hilfe anderer (RA, Steuerberater, Mietervereine, etc.) angewiesen sind. Die Rechtsanwälte wollen doch auch von was leben.... ;)
zwerggarten

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

zwerggarten » Antwort #97 am:

;)
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Lisa15 » Antwort #98 am:

;)GN8 - *gääääähn* :)
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Amur » Antwort #99 am:

Habe alles hier jetzt nur überflogen und nur einzelnes genauer gelesen. ...Der Witz ist nur, dass meine Mutter nie Eigentümerin irgendeines wie auch immer genutzten Grundstücks war und auch jetzt nicht ist. Das macht skeptisch und das Schreiben wird erstmal ignoriert.
Wenn sie eh keine Grundstücke hat könnt ihr es euch ja aussuchen ob ihr antwortet oder nicht. Da würde ich mir den Spass machen und die Terrasse oder das Wohnzimmer angeben und eine entsprechende Nutzung dazu. ;DSo nach dem Motto 0,003 Ha überdacht. Nutzung zur Erholung nach dem Ausfüllen von anstrengenden amtlichen Fragebögen.
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Staudo
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Staudo » Antwort #100 am:

So nach dem Motto 0,003 Ha überdacht. Nutzung zur Erholung nach dem Ausfüllen von anstrengenden amtlichen Fragebögen.
Das ist ein sehr vernünftiger Vorschlag. Auch ich habe schon das Meerschweinchen des Sohnes bei der Bodennutzungshaupterhebung und Viehzählung angegeben.
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fars
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

fars » Antwort #101 am:

Bei Zivilprozessen besteht nicht unbedingt ein "Anwaltszwang". Und das würde in diesem Streitfall zutreffen. Ob man hingegen klug handelt, ohne anwaltliche Unterstützung zu klagen, steht auf einem anderen Blatt.Im Übrigen stimme ich zwerggarten zu. Schon der olle Goethe hat einen berühmten Vers auf die Freiheit und die aus ihr erwachsende Dauerverpflichtung gedichtet. Unabhängig davon sollte Lisa mal erklären, wo denn die Aufklärungspflicht von Behörden, Anwälten und Notaren beginnen und enden soll? Alles inklusive Steuergesetzgebung, Zivilrecht, Strafrecht, Zollrecht, Abgabenordnung etc.?Nein, man muss sich schon selber tummeln.Eine Ausnahme aber sehe ich. Das ist die Steuergesetzgebung. Die müsste eigentlich vom Verfassungsgericht kassiert werden, da diese Gesetze ohne fachliche Unterstützung durch Steuerberater für den Bürger nicht mehr verstehbar sind. Bei diesen Gesetzen wird der Bürger nicht wegen Uninformiertheit "bestraft" (= Verlust von Steuervorteilen), sondern weil viele dieser Gesetze nur mit spezieller Vorbildung verstehbar sind.
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Lilo
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Ich liebe meinen Garten

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Lilo » Antwort #102 am:

Ich habe mir gedacht, dass ab einer bestimmten Grundstücksgröße davon ausgegangen werden kann, dass das Grundstück landwirtschaftlich genutzt wird. Die Landwirtschaft ist kein Gewerbe sondern Urproduktion. Jeder darf seinen Grund landwirtschaftlich nutzen und produzieren. Dann ist man eben Landwirt von Beruf und muss Mitglied einer Berufsgenossenschaft sein. So sind die Bestimmungen in unserem Land.Selbstverständlich kann man bei der Berufsgenossenschaft Einspruch erheben und erklären, dass man sein Grundstück ausschließlich zu Erholungszwecken, als Ziergarten und rein zur persönlichen Ernährung nutzt. Dann muss man nur einen wesentlich verminderten Beitrag zahlen.Andererseits kann man ja aus seinem großen Garten Wert schöpfen. Pflanzen ziehen und auf Pflanzenbörsen verkaufen, Marmeladen kochen, Trockensträuße und Kränze herstellen uvm. Man schafft also einen Ertrag und dieser muss versteuert werden. Dagegen kann man die Beiträge zur Berufsgenossenschafft aufrechnen.
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fars
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

fars » Antwort #103 am:

Wie das Wort schon sagt: Landwirtschaft ist ein Wirtschaftszweig, aus dem möglichst Ertrag gezogen werden soll.Solange du ein Grundstück, wie groß es auch immer sein mag, nicht gewinnerzielend bewirtschaftest, sondern damit nur deinen Eigenbedarf deckst und sofern du nicht Hilfskräfte mit der Pflege des Grundstücks beschäftigst, solltest du nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Wenn aber doch, kann es dir passieren, dass du deine Beiträge vergebens gezahlt hast, weil dir im Versicherungsfall mangels Zuständigkeit nichts gezahlt wird. Wenn du Glück hast, bekommst du nur die Beiträge zurück.Dass du hin und wieder deine selbstproduzierte Marmelade, Gemüseüberschüsse, Pflanzenableger und -stecklinge verkaufst wird selbst steuerlich nicht "geahndet".
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Staudo
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Staudo » Antwort #104 am:

Fars, könntest Du nicht als Berater für BG-unwillige Grundstücksbesitzer arbeiten? Wen diese Behörde erst einmal hat, den lässt sie nicht mehr aus den Klauen.
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
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