Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Verfasst: 17. Nov 2009, 18:14
Ich glaub, der Staudo meinte die verfressenen Pflänzchen
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aber das haben wir doch eindeutig aufgezeigt...die m² spielen nur in einem spezialfall eine rolle, nämlich der fall ganz spezieller nebenbetriebe + du hast doch keinen betrieb. wenn der rest (regelmäßiges oder mehr als 100 std./monat beschäftigen von personen zur bewirtschaftung) nicht zutrifft, dann entspann dich + widme dich wieder intensiv deinen ritterspornen . wenn du die allerdings im größeren stil auf dem grundstück ziehst + vermarktest....ja dannWenn tatsächlich allein aufgrund der entspr. qm-Zahl eine Mitgliedspflicht bestehen sollte
Die Panik ist nun wirklich fehl am Platz, Du hast überhaupt keinen Grund dazu. Ich hab's in #31 schon versucht zu erklären und Knorbs hat's anschließend nochmal anhand der Gesetzestexte ganz klargestellt: Es geht bei der BG in erster Linie um eine Unfallversicherung für Personen, die gegen Lohn (egal wie hoch) auf Deinem Grundstück tätig werden, undzwar ab einer gewissen Stundenzahl pro Monat/Jahr aufwärts. Logische Schlussfolgerung: Wenn Du keine Personen beschäftigst und auch nichts anbaust, was Deinem Lebensunterhalt (durch Verkauf) dient und Du mit den Produkten keine Einkünfte erzielst (die Du bei der Steuer eh angeben müßtest), kommt eine BG-Mitgliedschaft für Dich nicht in Frage. Klare Sache! Wofür BG-Beiträge zahlen, wenn eh niemand und nichts versichert werden kann? Wo ist da die Logik???Ich nehme mal stark an, dass bei einer Grundstücksgröße von über 2500 qm anzunehmen ist, dass ein solches Grundstück gewerblich genutzt wird oder zumindest nicht allein bewirtschaftet werden kann und versicherungspflichtige Hilfskräfte angestellt werden müssen. Daher wohl die Richtgröße von 2500 qm. Allerdings gilt ja die Versicherungspflicht auch bei kleineren Gründstücken, sofern Hilfskräfte mehr als eine bestimmte Stundenzahl pro Monat/Jahr darauf arbeiten! Ich habe mich heute abend mal bei den Bauern hier im Dorf rumgehört. Einige haben stillgelegte Felder, die sie zum Teil aus Altersgründen nicht mehr bewirtschaften und die reines Grasland sind. KEINER ist mehr BG-Mitglied und KEINER zahlt Versicherungen. Klare Sache!@farsDeine Garten-Besucher sind über Deine private Haftpflicht und Gebäudehaftpflicht versichert, egal wie groß Dein Garten ist. Das hat mir meine Haftpflicht am Telefon heute Abend mitgeteilt. Sollte ein Ast abbrechen, ist das höhere Gewalt, sofern der Baum nicht nachweislich bereits vorher nicht mehr standfest war. Liegt das Grundstück an einem Bürgersteig, hast Du Streupflicht (ist bei mir der Fall). Muss der Postbote/Lieferant ans Haus übers Grundstück laufen, muss im Winter dafür gesorgt werden, dass der Zugang zum Gebäude zufuß ohne Glatteis erreicht werden kann. Das ist alles. Für alles andere haben Besucher/Postboten, Lieferanten etc. selber eine nicht unerhebliche Sorgfaltspflicht. Wenn mir einer betrunken auf Grundstück kommt und torkelnd ausrutscht und sich die Nase bricht, ist er selber schuld. Und nochwas: Jede Stadt-/Gemeindeverwaltung kennt die Grundstücksgrößen ihrer Mitglieder/Hausbesitzer. WENN das Gesetz GRUNDSÄTZLICH JEDES Grundstück ab 2500qm Größe betreffen WÜRDE, dann hätte jeder, der ein solches Grundstück besitzt, schon beim Grundstückskauf die BG-Mitgliedschaft in die Hände gedrückt bekommen! Wäre ähnlich wie mit der Grundsteuer - es zahlt sie JEDER, der ein Haus/Grundstück besitzt.Gut, Entspannversuch - om
Das ist wohl das Problem, dass nur 1/3 der Fläche als Gartenland ausgewiesen war. Warum denn? Und die restliche 2/3 Fläche? Ist die als landwirtschaftlich nutzbare Fläche ausgewiesen? Dann liegt darin der Grund, dass die BG eine landwirtschaftliche Tätigkeit (Verkauf von Kirschen) unterstellt, bzw. das Grundstück vor der Versteigerung landwirtschaftlich genutzt wurde und eine BG-Mitgliedschaft deswegen bereits bestand. Die unterstellen dann, dass der Käufer die Tätigkeit fortsetzt. Du müßtest Dich mit Deiner Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen und die Deklaration des Grundstücks nochmal klären und den Eintrag im Katasteramt überprüfen, fürchte ich.In diesem Fall muß ich Knorbs leider widersprechen:Ich habe vor etlichen Jahren anläßlich einer Zwangsversteigerung einen Acker erworben, ca. 5000 m qm. 1/3 der Fläche war als Gartenland ausgewiesen.
Dieselbe Situation bei mir: großer Kirschbaum (für mich zu hoch zum Ernten) und großer Boskop (den kann ich zwar ernten, aber die überschüssigen Äpfel bringe ich einem Safthersteller hier in der Gegend, verkaufe sie also.) Soll die BG mal bei mir aufkreuzen, die lad ich dann zu einem Kaffee ein........ich hab auch einen großen kirschbaum im garten stehen. der wird gar nicht beerntet, weil zu hoch + die früchte gehören den vögeln. soll mal die bg aufkreuzen
Habs befürchtet..... Nutzt alles nichts - außer der Gang zum Bauamt und Änderung des Eintrags im Katasteramt. Das Grundstück muss umdeklariert werden, sonst habt Ihr keine Chance.Die Sache ist ganz einfach. Das ist landwirtschaftliche Fläche, aber ich nutze sie nicht als solche. Ich betreibe auch kein Gewerbe. Ich zahle für das k ö n n t e .
Ja, weil sie davon ausgehen, dass die Ernte nur mit Hilfskräften zu schaffen ist, die unfallversichert werden müssen. Sie glauben Euch einfach nicht, dass Ihr die Ernte alleine schafft. Darüber hinaus könnte es auch in diesem Fall sein, dass die Ostwiese als landwirtschaftlich nutzbare Fläche eingetragen ist und sich die Frage nach dem "wer erntet" (Eigentümer allein oder mit Hilfskräfte) deswegen erst gar nicht stellt. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Grundstück, dass sich nicht am Haus befindet, schwer nachträglich als Gartenland ausgewiesen werden kann. Die Bauern hier im Dorf, die ich vorhin in meinem Beitrag erwähnte, haben die Acker-Flächen hochoffiziell stillgelegt (über die Gemeinde), sind zwar weiterhin Mitglieder in der BG, zahlen aber keine Versicherungen mehr, weil sie keine Hilfskräfte mehr aufs Feld schicken. Werden die Äcker später verkauft oder vererbt, übernimmt der neue Eigentümer die BG-Mitgliedschaft.Ihr bringt mich auf Gedanken ::)Wir haben eine 10 000qm große eingezäunte Obstwiese und zahlen brav dafür an die BG Geld. Außer uns, Rehen und Krähen isst niemand die Äpfel und Birnen. Es war schon immer ein reines Familiengrundstück. Der Ertrag wurde nie verkauft. Mir wurde erklärt, das sei bei großen Grundstücken, die außerhalb der Ortschaft liegen, so, dass sie über die BG versichert werden müssten.
Wenn das gesamte Grundstück als Gartenland eingetragen ist, kannst Du dort 3.000 Rosen/Dahlien Pflanzen - zu Deinem eigenen Vergnügen, da schreit kein Hahn danach. Es sei denn, Du verkaufst die Dahlienknollen als Nebenerwerb und deklarierst die Einnahmen bei der Steuer. In diesem Fall, hast Du die BG wieder am Hals. Auch wenn Du das alles alleine betreibst, bist Du die Person, die berufsgenossenschaftlich versichert wird (da Du ja Einkünfte aus Deiner Nebentätigkeit erzielst). Solange DU keine Einkünfte erzielst, haftet Deine private Unfallversicherung/Haftpflichtversicherung. Mit Notarkosten müßtest Du in jedem Fall rechnen, die richten sich nach der Grundstücksgröße. Ob ein Eintrag als Gartenland überhaupt möglich ist, kann Dir nur Deine zuständige Gemeinde/Stadt-Verwaltung sagen. Bei Grundstücken am Haus ist das in der Regel problemlos möglich.Was hätte das zur Folge? Würde mich das später einschränken, falls ich doch mal was anbauen wollte, beispielsweise 10 Reihen Kartoffeln und ein kleines Dahlienfeld? Und was würde eine Umdeklaration kosten? Es nützt ja nichts, den Teufel mit Beelzebub austreiben zu wollen.