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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 30. Jan 2015, 21:52
von zwerggarten
richtig, eine gebühr für die genehmigte sondernutzung öffentlichen straßenlandes – und ganz offensichtlich wollten bzw. konnten jedenfalls diese behördenmenschen nicht das bekannte und begehrte motiv glienicker brücke samt umgebender schlösserlandschaft und gewässern (havel) vor einer filmischen abbildung und kommerziellen nutzung schützen bzw. an dieser bildnutzung verdienen.
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 31. Jan 2015, 16:48
von frida
Ich verstehe Dich nicht. Das sind doch zwei paar Schuhe. Bezahlt wurde für die Sperrung (und die war wohl eher ziemlich billig).Was willst Du mit Deinem Posting sagen? Gut, dass es nicht noch eine Bildnutzungsgebühr gab? Oder schlecht? Oder die Behördenmenschen haben eine Chance übersehen?
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 31. Jan 2015, 16:51
von zwerggarten
ja.
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 31. Jan 2015, 16:52
von frida
Ja, was?
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 31. Jan 2015, 17:28
von zwerggarten
ja, alles!
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 31. Jan 2015, 17:30
von enigma
Was willst Du mit Deinem Posting sagen? Gut, dass es nicht noch eine Bildnutzungsgebühr gab? Oder schlecht?
ja.
frida hat geschrieben:Ja, was?
zwerggarten hat geschrieben:ja, alles!
Aha.
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 31. Jan 2015, 17:33
von zwerggarten
schon scheiße, wenn die dinge nicht schön einfach schwarz-weiß liegen, was?
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 31. Jan 2015, 18:57
von enigma
"Ich möchte mir, um das an dieser Stelle, damit keine Zweifel aufkommen, nochmals ganz klar zu betonen, mit aller Entschiedenheit widersprechen!"
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 31. Jan 2015, 19:26
von Querkopf
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 31. Jan 2015, 19:28
von zwerggarten
Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 11. Jun 2015, 10:42
von pidiwidi
Wie ist das eigentlich mit Schrebergärten?"Echte" Kleingärten sind ja eine öffentliche Grünanlage, damit sollten Fotos die von Wegen aus gemacht wurden und keine Menschen zeigen eigentlich rechtlich bedenkenlos sein.ABER wie ist das mit der Privatsphäre, immerhin handelt es sich meist um eindeutig umfriedete Grundstücke? Und viele Besitzer erleben ihre Hütte/Garten als sehr intim?Im Netz hab ich bisher keine eindeutigen Erläuterungen dazu finden können.Danke piNachtrag: Eine schützenswerte Privatsphäre besteht außerhalb des häuslichen Bereichs in gleicher Weise auch dann, wenn sich jemand in eine örtliche Abgeschiedenheit zurückgezogen hat, in der er objektiv erkennbar für sich allein sein will. Danach ist ein umfriedetes Grundstück jedenfalls dann der Privatsphäre zuzurechnen, wenn es dem Nutzer die Möglichkeit gibt, frei von öffentlicher Beobachtung zu sein (BGH, Urteil vom 09.12.2003, VI ZR 404/02).
Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 11. Jun 2015, 10:47
von enigma
Wenn du von einem öffentlichen Weg oder öffentlichen Grundstück aus fotografierst und zum Fotografieren nicht auf eine Leiter steigst oder andere Hilfsmittel benutzt, um (Sicht)hürden zu überwinden, dürfte das nicht anders sein als bei Gärten und Gebäuden sonst auch: Das ist erlaubt, ebenso wie Fotos von deinem Garten aus.
Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 11. Jun 2015, 10:56
von pidiwidi
Wenn also in der Kleingartenanlage die Hecke zu den Hauptwegen max. 1.5m hoch sein darf, hat der Inhaber gar nicht die "Möglichkeit frei von öffentlicher Beobachtung zu sein" (s.Nachtrag) und muss es hinnehmen, dass der Garten fotografiert und die Bilder öffentlich verbreitet werden, auch wenn er den Garten eigentlich genau dazu hat.Um solche Fotos zu verhindern muss man also eigentlich Kunstwerke im Garten aufstellen, dann greift das Urheberrecht, oder
Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 11. Jun 2015, 11:04
von enigma
Ich denke, nicht.Du darfst vom öffentlichem Raum aus fotografieren, was (aber nicht in jedem Fall, wen) du willst.Bei einer 1,5 m hohen Hecke darfst du drüber (oder hindurch) fotografieren, aber dich nicht auf die Hecke lehnen und direkt dahinter runtergucken. Oder auf die Leiter steigen, oder vom Haus oder Grundstück gegenüber vom ersten Stock des Hauses oder dem Dach der Gartenhütte aus fotografieren.
Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 11. Jun 2015, 11:25
von pidiwidi
Blöd nur wenn die anderen Gartenbesitzer es trotzdem nicht mögen.....