Re: Frage zu Glyphosat
Verfasst: 27. Jun 2017, 10:29
Was du schreibst, mag für klinische Forschungen in der Entwicklung von Arzneimitteln gelten.
Was Pflanzenschutzmittel (Ähnliches gilt auch für Biozide und für Chemikalien) angeht, so gibt es gesetzliche Vorgaben, welche Studien durchgeführt und vorgelegt werden müssen und nach welchen Kriterien die durchgeführt werden müssen, wenn ein PSM zugelassen werden soll.
Der Studienkatalog ist recht umfangreich - ich hatte den hier in diesem Thread mal irgendwo gelistet. Muss ich mal raussuchen.
Hier:
Was Pflanzenschutzmittel (Ähnliches gilt auch für Biozide und für Chemikalien) angeht, so gibt es gesetzliche Vorgaben, welche Studien durchgeführt und vorgelegt werden müssen und nach welchen Kriterien die durchgeführt werden müssen, wenn ein PSM zugelassen werden soll.
Der Studienkatalog ist recht umfangreich - ich hatte den hier in diesem Thread mal irgendwo gelistet. Muss ich mal raussuchen.
Hier:
bristlecone hat geschrieben: ↑24. Mär 2017, 09:53Sandbiene hat geschrieben: ↑23. Mär 2017, 21:57manhartsberg hat geschrieben: ↑23. Mär 2017, 19:36
wenn ein konzern wie monsanto eine studie für die öffentlichkeit bestellt und bezahlt dann ist es klar das der sachverständige das gewünschte studienergebnis mitliefern muss (besonders beliebt bei pharmakonzernen).
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Die Studien werden von GLP-zertifizierten Prüffirmen durchgeführt. Das bedeutet, dass jede Kleinigkeit dokumentiert werden muss. Es gibt einen Studienplan, der minutiös eingehalten werden muss, eine eigene Abteilung zur Qualitätssicherung bei den Prüffirmen usw. Wenn eine Prüffirma Ergebnisse verfälschen würde, würde sie ihre Zulassung verlieren und damit bankrott gehen. Du kannst Dir sicher sein, dass die Prüffirmen peinlich genau die Versuchsvorgaben einhalten. Wie die Versuche durchzuführen sind, steht in von der OECD oder anderer behördlicher Seite ausgearbeiteten Anleitungen (guidelines). Und, Du darfst nicht vergessen, dass der Bericht zu den Studien von den Behörden geprüft wird.
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Ich hatte das im Thread zu Glyphosat auch schon mal erläutert:
[quote author=Jayfox link=topic=31295.msg1972035#msg1972035 date=1373188990]
[quote author=Martina777 link=board=35;threadid=31295;start=45#msg1972017 date=1373186808]
Du weisst, wie diese Zulassung geht? Ich fasse kurz zusammen, was in einer Reportage zu sehen war. In D wird zugelassen, und zwar aufgrund der Herstellerangaben (zu allen möglichen Punkten). Es wird angenommen, dass das so ist und nicht selbst geprüft. Kaum ist in D die Zulassung durch, kann das Mittel EU-weit vertrieben werden.
Ja, der Hersteller muss eine Reihe von Studien vorlegen, in denen die betreffenden Stoffe daraufhin untersucht werden, ob sie bestimmte schädliche Wirkungen haben können.
Das sind (der exakte Umfang des Untersuchungsprogramms hängt von einigen weiteren Punkten ab, aber die meisten Untersuchungen sind Pflicht):
akute Toxizität (Giftwirkung bei einmaliger Aufnahme, meist über den Magen-Darm-Trakt, evtl. zusätzlich auch über Haut oder/und Atemwege)
lokale Reizung (auf Haut, Schleimhaut und Augen)
Sensibilisierung (Test, ob der Stoffe allergische Reaktionen der Haut hervorrufen kann)
Toxikokinetik (d.h. Aufnahme, Verstoffwechslung und Ausscheidung)
subakute Toxizität (Giftwirkung nach Aufnahme des Stoffs an 28 Tagen)
Subchronische Toxizität (90 Tage)
evt. chronische Toxizität (2 Jahre, dabei wird vom äußeren Eindruck bis zu mikroskopischen Gewebeuntersuchungen aller Organe und in chemischen Untersuchungen geschaut, ob sich Veränderungen finden)
Mutagenität in vitro
Mutagenität in vivo
Kanzerogenität (2 Jahre)
Schädigung der Fortflanzungsfähigkeit (je nach Versuchsprotokoll mehrere Wochen)
Schädigung des sich entwickelnden Embryos (mehrere Tage bis bis zu einem Monat)
Die Studien sind z.T. an einer Art von Versuchstieren, z.T. an zweien, in manchen Fällen noch an weiteren durchzuführen.
Dazu können spezielle Untersuchungen kommen, wie z.B. auf eine Schädigung des Nervensystems, die zu Verhaltensveränderungen führt.
Das waren die Tests zur Humantoxizität. Ein etwa vergleichbar umfangreiches Programm an Tests gibt es für die Ökotoxizität, d.h. für das Verhalten des Stoffs in der Umwelt, seine Abbaubarkeit und seine Giftwirkung auf Mikrooraganismen, Pflanzen und Tiere.
Dieses Tests müssen nach festgelegten Kriterien durchgeführt werden, meist dienen die Guidelines der OECD als Vorgabe, oder die der EU oder der US amerikanischen Umweltbehörde EPA.
Außerdem müssen diese Tests nach sogenannten GLP-Vorgaben durchgeführt, dokumentiert und archiviert werden.