News: Problem bei der Anmeldung? Bitte Mail über das Kontaktformular ganz unten!

Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein? (Gelesen 17356 mal)

Moderatoren: Nina, Phalaina, cornishsnow, cydorian, partisanengärtner, Conni, AndreasR

Antworten
sarastro

Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?

sarastro » Antwort #15 am:

Eigenartig finde ich auch immer die Bauvorschriften. Selbstgebastelte Hütten und Gewächshäuser bedürfen einer Bauanzeige, wenn sie gewisse Höhen/Dimensionen überschreiten, dagegen benötigen die meisten der einfältigen Holzhäuser im Lederhosenstil vom Baumarkt keine Bauanzeige. Ist dies nicht Lobbyismus??Gesetze sollten großzügig ausgelegt werden, mit Augenmaß.
Lehm

Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?

Lehm » Antwort #16 am:

Ich kann mich nur wundern über die kritischen Anmerkungen auch hier im Forum betreffend die Ästhetik. Also ich kann nun gar nichts an dem Häuschen entdecken, was hässlich wär. Aber darum gehts ja wohl auch nicht, sondern darum, dass sich die Alteingesessenen verbrüdern, um dem Neuen mal Manieren beizubringen. Ist wie in jedem kleinen Dorf, wenn du nicht gleich das tust, was die Urgesteine schon seit eh und je getan haben, kriegst du Ärger. Vermeiden kannst du das nicht. Kannst und musst dich wehren, und erst, wenns gar nicht mehr geht, würde ich mich nach einer Alternative umschauen.
zwerggarten

Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?

zwerggarten » Antwort #17 am:

Ich finde alte häuser und alte baumaterialien selbstverständlich auch viel schöner als baumarktschrott, es scheint doch aber eine genehmigung erforderlich zu sein. Wenn nur die einhaltung der bauvorschrift nötig ist und ggf. eine anzeige, dann handelt es sich hier um einen sturm im wasserglas. braucht es aber eine genehmigung, sollte man nicht vorher bauen, ob alt oder neu.
zwerggarten

Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?

zwerggarten » Antwort #18 am:

Eigenartig finde ich auch immer die Bauvorschriften. Selbstgebastelte Hütten und Gewächshäuser bedürfen einer Bauanzeige, wenn sie gewisse Höhen/Dimensionen überschreiten, dagegen benötigen die meisten der einfältigen Holzhäuser im Lederhosenstil vom Baumarkt keine Bauanzeige. ...
das ist hier jedenfalls anders. Wenn eine genehmigung notwendig ist, dann für alle baulichkeiten, ob baumarkt oder eigenbau.
Benutzeravatar
Wiesentheo
Beiträge: 3836
Registriert: 23. Dez 2007, 18:38

Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?

Wiesentheo » Antwort #19 am:

Wie ich das sehe,geht es nur um das GH des Gartenfreundes.Damit hat er irgendjemand gestört.Keine Regel besagt,dass man nicht auch z.B.Vogelmirre als Bodendecker nutzen kann,wenn eine kleingärtnerische Nutzung zu sehen ist(krasses Beispiel).Der Abstand des GH,Lage und so spielt auch keine bedeutende Rolle.Nach dem Regeln des Nachbarschaftsgesetzes könnte es sogar unter Einhaltung bestimmter Kriterien sogar auf die Grenze gebaut werden(macht aber keiner).Der nächste Schritt wäer das zu fotografieren.Mit der Größe könntest du allerdings bei einer Beschwerde bein Kreisverband auf den Rücken fallen.Da bestehen auch noch andere Regelungen,die der Voestand bei aller Hektik übersehen hat.Deshalb schrieb ich auch,dass die es auf dein GH abgesehen haben.Frank
Der Vorteil der Klugheit besteht darin,dass man sich dumm stellen kann. -  Umgedreht ist das schon schwieriger.
Benutzeravatar
frida
Beiträge: 9345
Registriert: 6. Aug 2005, 21:41
Kontaktdaten:

Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?

frida » Antwort #20 am:

a bestehen auch noch andere Regelungen,die der Voestand bei aller Hektik übersehen hat.
Welche?
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind (Karl Valentin)
sarastro

Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?

sarastro » Antwort #21 am:

Hier kann man fast alles vorher bauen und die Bauanzeige/Baugenehmigung nachher einholen. Wird vielfach so praktiziert und ist auch ok., macht aber null Sinn, wenn ein Nachbar dann einen Einspruch erhebt. Mir ist wissentlich, dass in D vieles strenger gehandhabt wird, quasi nach Gesetz und Ordnung, auch im Aufstellen von Schildern etc. Aber auch bei euch sind manche gleicher als gleich. Hier in A kommen mit dem Reden die Leute zusammen, der Bürgermeister ist oberste Bauinstanz und vieles wird im Konsenz/Kompromiss abgehandelt, wenngleich über Sinn und Dauer diskutiert werden kann. Finde ich jedenfalls bis dato sehr positiv.
Benutzeravatar
Wiesentheo
Beiträge: 3836
Registriert: 23. Dez 2007, 18:38

Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?

Wiesentheo » Antwort #22 am:

Zum Beispiel die Größe der Bebauten und fest überdachten Fläche darf nicht größer als 24 Quadrat sein.Eingeschlossen Schuppen,GH,Terrassen und der Gleichen.Bei Veränderungen,die nach $20 Bestandsschutz haben,verliert sich dieser.Folglicvh zählt das GH mit seiner Fläche dazu.Frank
Der Vorteil der Klugheit besteht darin,dass man sich dumm stellen kann. -  Umgedreht ist das schon schwieriger.
Benutzeravatar
frida
Beiträge: 9345
Registriert: 6. Aug 2005, 21:41
Kontaktdaten:

Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?

frida » Antwort #23 am:

Oh, meines Wissens gehört GH nicht dazu. Auslegungssache? Ich habe die Paragraphen nicht vorliegen.
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind (Karl Valentin)
Benutzeravatar
Wiesentheo
Beiträge: 3836
Registriert: 23. Dez 2007, 18:38

Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?

Wiesentheo » Antwort #24 am:

iok., macht aber null Sinn, wenn ein Nachbar dann einen Einspruch erhebt.
Muß er triftig beweisen.Er kann nicht einfach sagen,dass es stöhrt.Also zum Beispiel Schattenwirkung,oder Beeinträchtigung durch irgendwass.Frank
Der Vorteil der Klugheit besteht darin,dass man sich dumm stellen kann. -  Umgedreht ist das schon schwieriger.
Benutzeravatar
Nina
Garten-pur Team
Beiträge: 17904
Registriert: 21. Nov 2003, 15:03
Region: Vorgebirge, Rheinland
Höhe über NHN: 100
Winterhärtezone: 8a: -12,2 °C bis -9,5 °C

Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?

Nina » Antwort #25 am:

Naja dein Tomatenhaus mag wohl zweckmäßig sein, aber nicht schön anzusehen.
Ja, wie man sieht ist das reine Geschmackssache. Ich finde es wirklich wildromantisch und schön! :D Wenn es die Gemüter beruhigen würde, wäre die stressfreie Variante ein Anstrich in dunkelgrün wahrscheinlich die beste Alternative.
Benutzeravatar
fars
Beiträge: 14750
Registriert: 23. Sep 2005, 21:45

Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?

fars » Antwort #26 am:

Mir ist wissentlich, dass in D vieles strenger gehandhabt wird, quasi nach Gesetz und Ordnung, auch im Aufstellen von Schildern etc. Aber auch bei euch sind manche gleicher als gleich.
Auf dem Papier, nur auf dem Papier. Hier im Dorf wimmelt es von Schwarzbauten. OT Bauverwaltung: "Wir haben keine Zeit, dem nachzugehen." Ich habe den Fehler begangen, die Anlage eines Parkplatzes zu beantragen. Wurde abgelehnt. Ich hätte einfach bauen sollen.In der Stadt Gießen zieht sich entlang der Lahn eine ganze Siedlung mit Schwarzbauten. Seit Jahren debattieren Stadt und Eigentümer, was damit denn nun geschehen solle. Weder werden die Gebäude nachträglich genehmigt (Präjudiz), noch wird auf einem Abriss bestanden. Also schiebt man eine Entscheidung einfach vor sich her.
Lehm

Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?

Lehm » Antwort #27 am:

wäre die stressfreie Variante ein Anstrich in dunkelgrün wahrscheinlich die beste Alternative.
Nur nicht. Da verlierst du die ganze Patina! :o
Benutzeravatar
Nina
Garten-pur Team
Beiträge: 17904
Registriert: 21. Nov 2003, 15:03
Region: Vorgebirge, Rheinland
Höhe über NHN: 100
Winterhärtezone: 8a: -12,2 °C bis -9,5 °C

Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?

Nina » Antwort #28 am:

Schöner finde ich es ja auch pur und verwittert. Aber wenn man keine Lust hat über Geschmacksfragen zu diskutieren und nicht einen neuen Garten suchen möchte. :P
Benutzeravatar
Knusperhäuschen
Beiträge: 7787
Registriert: 2. Jan 2007, 12:33
Kontaktdaten:

Hochtaunus, Hessen

Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?

Knusperhäuschen » Antwort #29 am:

Ich hab´ auch nur so scheußliche Folienhäuschen, viel lieber wäre mir auch so ein Haus aus alten Fenstern, das hat doch viel mehr Charme. Die Bauvorschriften müssten die Größe doch eigentlich eindeutig regeln, also notfalls würde ich etwas zurückbauen. Und ich würde die Fenster tatsächlich auch streichen, dass muss ja nicht perfekt sein, aber ich hab´ noch irische Freunde in den Ohren, die (zugegebenermaßen vor zig Jahren, heute haben sie es nicht mehr nötig...) mal sagten: "Wenn du die verfallenen Hütte anstreichst, kauft die sofort ein Deutscher, der Rest ist egal!", garnier es für die Meute noch mit ein paar Blümchen. Beim Jäten würde ich auch in dieser offenbar existenziellen Situation mal (vorübergehend) ein Eingeständnis machen und um zumindest guten Willen zu zeigen, einfach mal durchforsten, einfach um einzulenken. Das Vergißmeinnicht wird in der Tat echt zur Pest, ich spreche aus Erfahrung. Echtes "Rückgrat" wäre vielleicht ehrlicher, aber du willst ja dort weiter mit Freude gärtnern, eine total vergiftete Atmosphäre und Streit verleidet es bestimmt....Ich würde micht da tatsächlich etwas verbiegen, mir wäre es das nicht wert, anderswo wieder neu anzufangen, womöglich mit ähnlichem Ausgang. Aber das mag jeder anders sehen...Knusperhäuschen, die früher mal jahrzehntelang durch alte Holzfenster u.a. auf Alpenhütte, Ziehbrunnen und etliche übermannshohe, beleuchtete Windmühlen im Nachbargartengeguckt hat....
Warum bin ich eigentlich gerade nicht im Garten?
Antworten