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Buchsbaum: neue Pilzerkrankung (Gelesen 243458 mal)

Pflanzenstärkung, Krankheiten und physiologische Störungen

Moderator: Nina

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marygold
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Re:Buchsbaum: neue Pilzerkrankung

marygold » Antwort #465 am:

Glückwunsch Evi, wunderschön
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Daniel - reloaded
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Re:Buchsbaum: neue Pilzerkrankung

Daniel - reloaded » Antwort #466 am:

Mir verschließt sich ebenfalls, dass ein Landwirt nur aufgrund seines Berufs oder seines Nebenerwerbs automatisch verantwortungsvoller mit -ziden umgehen soll als der Hobbygärtner.Konsequent wäre es, wenn entsprechende Mittel entweder absolut verboten sind oder nur an Personen abgegeben werden dürfen, die nachweislich einen "Giftkurs" absolviert haben.
Moin allerseits! :)So, nun bin ich nach ewigen Zeiten mal wieder hier und diskutiere mal wieder etwas zu meinem „Lieblingsthema“. ;D Ich fange mal mit diesem Post an:Diese „Giftprüfung“ wie du sie nennst muss von jedem absolviert werden der eine Lehre als Landwirt, Forstwirt, Gärtner etc. macht. Das Ding heißt dann Sachkundenachweis und ist zwingende Voraussetzung für das Bestehen der Abschlussprüfung in diesen und anderen Berufen. Du kannst in allen anderen Prüfungsteilen ne glatte 1 haben, wenn du den Pflanzenschutzteil vergeigst, ist es mit dem Gehilfenbrief Essig! Übrigens sind seit kürzerer Zeit selbst Floristen dazu verdammt spätestens im Rahmen ihrer Meisterausbildung den Sachkundenachweis nachzuholen. Das ist auch notwendig, da diese Berufsstände gezwungenermaßen häfig mit Pflanzenschutzmitteln (von mir aus auch Pestiziden wenn es euch lieber sein sollte) umgehen. Um dabei Umweltschäden so gering wie irgend möglich zu halten schreibt der Gesetzgeber vor, dass nur sachkundige Personen Pflanzenschutzmittel anwenden dürfen (gilt auch für den Erwerb) und auch nur sachkundige Personen entsprechend zugelassene Mittel an Kleingärtner abgeben dürfen, die Beratung des Kleingärtners ist dabei zwingend vorgeschrieben. Übrigens schreibt die Sachkundeverordung vor, dass Pflanzenschutzmittel nur nach den „Grundsätzen der guten fachlichen Praxis“ einzusetzen sind. Und diese Grundsätze besagen unter anderem, dass alle anderen Methoden (Sortenwahl, Standortwahl, Kulturführung, Nützlingseinsatz etc.) auszuschöpfen sind und erst als letztes Mittel chemische Mittel zum Einsatz kommen sollten. Dabei gilt die Beachtung der wirtschaftlichen Schadensschwelle, das bedeutet, dass eine Bekämpfung erst dann gerechtfertigt ist, wenn die Kosten des zu erwartenden Schadens über den Kosten der Bekämpfung liegen. Das kann von Fall zu Fall und von Kultur zu Kultur seehr unterschiedlich sein. Aber jetzt schweife ich extrem ab…Harvesan ist übrigens, soweit ich weiß, nach wie vor zugelassen und enthält immer noch die Wirkstoffe Carbendazim und Flusilazol. Eine Zulassung im eigentlichen Sinne bestand für Zierpflanzen nie, man konnte es sich per einzelbetrieblicher Genehmigung nach §18b PflSchG „Verfügbar machen“ und das wird für Rosen und einige andere Anwendungen auch immer noch gemacht. Grundsätzlich trägt das Präparat einen Totenkopf (mag am Flusilazol-Anteil liegen) und alleine deshalb ist eine Anwendung im Kleingarten niemals vorgesehen. Mittel für den Kleingarten sollen nämlich möglichst gar kein Gefahrensymbol tragen, Totenkopfmittel sind im Kleingarten generell tabu.In einem anderen Post wurde offenbar über das Präparat Switch bzw. Bortysan diskutiert und über seine Gefährlichkeit für Wasserorganismen. Fast alle Präparate (übrigens auch Neem) sind für Wasserorganismen potenziell gefährlich. Deshalb ist die Anwendung jeglicher Pflanzenschutzmittel in der Nähe von Gewässern grundsätzlich verboten! Alle dazu notwendigen Infos (Mindestabstände etc.) finden sich auf jeder Verpackung.Im Übrigen ist es ebenfalls verboten Pflanzenschutzmittel zu anderen Zwecken einzusetzen als auf der Packung angegeben (Indikationszulassung) streng genommen heißt das, dass ein Mittel das laut Packung gegen echten Mehltau an Rosen zugelassen wurde gegen echten Mehltau an Phlox nicht eingesetzt werden darf. Deshalb ist man inzwischen dazu übergegangen nicht die Indikation „echter Mehltau an Rosen“ sondern „echter Mehltau an Zierpflanzen“ zu beantragen. Damit ist es dann das Problem des Gärtners ob der es in Rosen, Phlox, Astern oder Zieräpfeln einsetzt.Da es sich bei C. buxicola eigentlich um einen Blattfleckenerreger handelt, sind damit alle Präparate einsetzbar die dagegen zugelassen sind. Im Profibereich sind das zahlreiche (meist sogenannte Azole oder Kontaktmittel wie Polyram, Dithane etc.), im Kleingartenbereich wird es eng. Zwar könnten Nebenwirkungen genutzt werden, aber Buchsbaum kriegt so selten Mehltau, Rost, Sternrußtau oder Krautfäle… Botrysan bzw. Switch ist zwar wirksam (wie alle anderen auch nur vorbeugend, auch kurativ (heilend) oder eradikativ (befallsstoppend) wirkende Fungizide haben definitiv keine Wirkung gegen vorhandene Infektionen mit C. buxicola!), aber Buxbaum ist nunmal kein Erdbeere und auch keine Weinrebe. Ob man es trotzdem einsetzen will oder besser doch nicht bleibt jedem selbst überlassen, offiziell ist es verboten und auch im Profibereich brauche ich für diese Anwendung ein einzelbetriebliche Genehmigung nach §18b PflSchG.Abgesehen davon könnte man sich fragen ob irgendwer bereit wäre oder ist regelmäßig (und das kann durchaus jede Woche sein…) mit der Spritze durch den Garten zu gehen um Buchsbaum zu retten oder es zumindest zu versuchen. Hier steht nämlich der Aufwand (guckt doch mal was die Kleingartenmittel kosten und wie viel Brühe man daraus kriegt) und die potenzielle Umweltbelastung i.d.R. in keinem Verhältnis zum Nutzen (gute fachliche Praxis!). Langfristig wird sowieso kein Weg an alternativen Pflanzen (oder resistenten Sorten wobei auch das nicht sicher wäre) vorbei führen, da Pilze meist im Laufe der Zeit aggressiver werden (man denke an die Krautfäule in Kartoffeln) und gerne mal Resistenzen gegen Fungizide entwickeln (auch hier eignet sich die Krautfäule als Beispiel).Ich finde Ilex crenata z.B. ganz nett wobei ich nicht weiß wie winterhart etc. der im Vergleich zu Bux ist. Wir haben hier im Gartencenter einige nette Formschnitte stehen, die ich anfangs sogar für Bux gehalten habe… bis zum näheren Hinsehen.Am besten hilft immer noch das radikale Beseitigen von definitiv erkrankten Pflanzen. Auch der Rückschnitt ins gesunde Holz ist bestenfalls ein Aufschieben des Unvermeidbaren!Wenn ihr einige Seiten weiter vorne in diesem Thread nachlest habe ich dort Mittel genannt die wirken könnten (und es vorbeugend auch tun) und auch gesagt, dass man gesunden, wertvollen Bux damit retten könnte. Nachdem ich das bei einer Bekannten intensiv versucht habe und mich irgendwann gefragt habe „was tust du hier eigentlich?“, bin ich völlig davon ab im Kleingarten Fungizide gegen C. buxicola zu empfehlen (auch Kunden nicht). Der Bux blieb zwar gesund, aber man könnte sich mal fragen zu welchem Preis (abgesehen von vielen, vielen Euro geht sowas immer zu Lasten der Umwelt! Die Fungizide haben in der Zeit fast das selbe gekostet wie eine Ilex crenata Kugel in der selben Größe wie die Bux-Kugeln etc.) Da versucht man in der Gärtnerei mit so wenig Pflanzenschutz wie irgend möglich auszukommen und fährt jede Woche Buchsbaum spritzen, ich könnte mich heute noch Ohrfeigen!So, nun habe ich euch erstmal genug traktiert und wünsche euch weiterhin viel Spaß hier!Liebe Grüße,Daniel
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Staudo
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Re:Buchsbaum: neue Pilzerkrankung

Staudo » Antwort #467 am:

So, nun bin ich nach ewigen Zeiten mal wieder hier
Besser wäre es schon, wenn Du öfter reinschautest. Nicht immer reicht unser Halbwissen. ;) OT Ende.
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sarastro

Re:Buchsbaum: neue Pilzerkrankung

sarastro » Antwort #468 am:

Aber danke sehr dafür, es bestätigt sicher einiges, wenngleich die Verordnungen teilweise ein Witz sind.
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Daniel - reloaded
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Re:Buchsbaum: neue Pilzerkrankung

Daniel - reloaded » Antwort #469 am:

Aber danke sehr dafür, es bestätigt sicher einiges, wenngleich die Verordnungen teilweise ein Witz sind.
Inwiefern ein Witz?
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Daniel - reloaded
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Re:Buchsbaum: neue Pilzerkrankung

Daniel - reloaded » Antwort #470 am:

So, nun bin ich nach ewigen Zeiten mal wieder hier
Besser wäre es schon, wenn Du öfter reinschautest. Nicht immer reicht unser Halbwissen. ;) OT Ende.
Ich tue mein Bestes, das Problem ist nur, dass wir dieses Jahr sogar eine "Sommerlochsaison" hatten und entsprechend auch in der arbeitsarmen Zeit viel zu tun war.... eigentlich bin ich darüber aber ganz froh... ;)
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fars
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Re:Buchsbaum: neue Pilzerkrankung

fars » Antwort #471 am:

wieder hier und diskutiere mal wieder etwas zu meinem „Lieblingsthema“. ;D Ich fange mal mit diesem Post an:Diese „Giftprüfung“ wie du sie nennst muss von jedem absolviert werden der eine Lehre als Landwirt, Forstwirt, Gärtner etc. macht. Das Ding heißt dann Sachkundenachweis und ist zwingende Voraussetzung für das Bestehen der Abschlussprüfung in diesen und anderen Berufen. Du kannst in allen anderen Prüfungsteilen ne glatte 1 haben, wenn du den Pflanzenschutzteil vergeigst, ist es mit dem Gehilfenbrief Essig!
Wieviele "Landwirte" gibt es, die keine Lehre absolviert haben? Jeder der ein Kfz bewegt, muss eine Führerscheinprüfung ablegen. Ja und?Die Pflanzenschutzberatung in den Fachgeschäften und Gartencentern ist im Übrigen ein Witz.
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Re:Buchsbaum: neue Pilzerkrankung

max. » Antwort #472 am:

jeder der psms beruflich ausbringt, muß einen sachkundenachweis erbringen - sei es in form einer berufsausbildung oder eines speziellen lehrgangs.
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fars
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Re:Buchsbaum: neue Pilzerkrankung

fars » Antwort #473 am:

Gut, ich frage meinen Nebenerwerbslandwirt, ob er eine derartige Prüfung ablegen musste. Ich habe Zweifel.Oder muss er das Prüfungszertifikat beim Einkauf von Pflanzenschutzmitteln dem Verkäufer vorlegen?
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Daniel - reloaded
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Re:Buchsbaum: neue Pilzerkrankung

Daniel - reloaded » Antwort #474 am:

Eben! Grundsätzlich kann ich meinen ausländischen Erntehelfer an die Spritze stellen, sofern ich ihn vorher zu einem Sachkundelehrgang geschickt habe und er den bestanden hat! Unter bestimmten Vorraussetzungen kann ein Sachkundenachweis aus anderen Ländern in Deutschland anerkannt werden, das hängt meines Wissens aber vom Herkunftsland ab.Fakt ist jedenfalls, dass in Deutschland niemand professionell Pflanzenschutzmittel anwenden darf, der keinen Sachkundenachweiß nach deutschen Standards erbringen kann. Und da Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung mit bis zu 50.000€ bestraft werden, wird man sich sehr gründlich überlegen ob man diese Bestimmungen nicht vielleicht lieber einhalten möchte!Eine Ausnahme stellen übrigens Azubis dar, sofern es zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Die dürfen dann aber nur unter Aufsicht einer sachkundigen Person an die Spritze...
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Re:Buchsbaum: neue Pilzerkrankung

Daniel - reloaded » Antwort #475 am:

Das Zertifikat beim Einkauf (noch) nicht, aber beim anmelden des Nebenerwerbsbetriebes muss er meines Wissens nachweisen, dass er eine landwirtschaftliche Ausbildung (auch Studium) abgeschlossen hat und damit hat er den Pflanzenschutzsachkundenachweis...Es wäre aber in Zukunft durchaus wünschenswert, wenn Einkäufer ihre Sachkunde nachweisen müssten...
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Re:Buchsbaum: neue Pilzerkrankung

max. » Antwort #476 am:

@fars,nein, das muß er nicht. es wird auch nur stichprobenartig kontrolliert.es wäre sicher gut, kontrollen zu verschärfen. aber wer soll das machen? woher kommt das geld für die vielen, dafür benötigten aufsichtspersonen und die nötige technik?die hohen kosten der pflanzenschutzmittel helfen womöglich, ein übermaß beim einsatz einzuschränken. was sicher hilft ist aber der generationswechsel in der landwirtschaft und ein damit einhergehender wertewandel.
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Re:Buchsbaum: neue Pilzerkrankung

Daniel - reloaded » Antwort #477 am:

Die Pflanzenschutzberatung in den Fachgeschäften und Gartencentern ist im Übrigen ein Witz.
Da allerdings hast du leider (!!!) immer noch recht, aber zumindest hier in HH werden die Kontrollen strenger (habe ich den Eindruck). Und gaaanz langsam bekommt man auch in Gartencentern vernünftige Beratung, das probiere ich hin und wieder mal aus....
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fars
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Re:Buchsbaum: neue Pilzerkrankung

fars » Antwort #478 am:

"Garlon" kann jeder übers Internet bestellen.Das Problem bei diesen Prüfungen und Auflagen ist - wie bei allen gesetzlichen Regelungen - dass Anspruch und Wirklichkeit auseinanderklaffen. Selbst die Preisbarriere ist keine Hürde, die Missbrauch verhindert. Die Strafbewehrung ebenfalls nicht. Selbst die, die es besser wissen müssten oder erkennen können, z.B. Tierärzte, fürchten um ihre Klientel und halten die Klappe.
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Daniel - reloaded
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Re:Buchsbaum: neue Pilzerkrankung

Daniel - reloaded » Antwort #479 am:

Bestellen ja, die Frage ist ob es geliefert wird.... ;)Wenn man es im Ausland bestellt mag das gehen, in Deutschland wird es schwieriger. Zumindest hierzulande muss jeder offizielle Verkauf von Pflanzenschutzmitteln gelistet werden und die Bücher werden kontrolliert (gerade in den letzten Monaten). Und wie ich bei einem Unternehmen über das Internet schwarz Ware kaufen soll ist mir nicht ganz klar.Selbst beim holländischen PSM-Anbieter Brinkman ist es Deutschen Produzenten nicht möglich einen Onlineaccount einzurichten (zumindest letztes Jahr nicht)...Aber sicher hast du recht, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg und auch schwarze Schafe wird es immer und überall geben.....
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