Nachtrag hierzu: Dabei ging es um den Vergleich verschiedener (Groß)Städte in Italien, Österreich und Deutschland die progressiv an der Stadbegrünung arbeiten.Das auch als Hinweis, dass eine Beziehung zwischen Privateigentum und öffentlichen Interessen (Gemeinwohl) kein "typisch deutsches" Phänomen ist. Mein Beitrag sollte aber vorrangig verdeutlichen, dass z.B. über das Baurecht/Gestaltungssatzungen u.ä. (aber z.B. auch mittels der StVZV)längst in vielen Bereichen sehr direkt durch Vorschriften auf den Umgang mit dem Privateigentum so eingewirkt wird, dass es im Sinne des dem Gemeinwohls mindestens verträglich angelegt und unterhalten wird.Gärtner und erst recht Bauherren, die das offenbar nicht merken, scheinen wohl auf dem Mond zu leben.....GrüßeTBKürzlich hörte ich (in Italien) einen Vortrag von Paolo Abram* über Strategien zur Realisierung von Dachbegrünungen.
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Gärtner und Politik - oder auch: was bringt das Gärtnern der Allgemeinheit? (Gelesen 22270 mal)
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Re:Gärtner und Politik - oder auch: was bringt das Gärtnern der Allgemeinheit?
"Berater" sein ist nicht sehr schwer und obendrein lohnt es sich mehr....
Re:Gärtner und Politik - oder auch: was bringt das Gärtnern der Allgemeinheit?
Was ist "StVZV"? StVRZV?Dass qua Gesetz/Gestaltungssatzungen/Teileigentumserklärungen/Städteplanerische Vorgaben und insbesondere die Bauleitplanung bis hin zum Denkmalschutz und Nachbarschaftsrecht Einfluss auf die Grundstücksnutzung und damit auch Gartenflächen genommen wird, ist ein alter Hut und war vermutlich auch schon zur Römerzeit gang und gäbe. Wo da die Erdferne von Gärtnern zu erkennen ist, verschließt sich mir. Neu hinzugekommen ist allenfalls der Naturschutz, der in bestimmten Fällen regulierend eingreift. Herausragendes und die Geister scheidendes Beispiel ist die Baumschutzsatzung. Ein weiteres, das Eigentumsrecht einschränkendes Beispiel ist das sog. "Wallservitut" der Stadt Frankfurt a.M. Es gibt übergroße (z.T. riesige) Privatgrundstücke (ehemalige Wallanlagen), die davon betroffen sind, die nicht parzellierbar, bebaubar und damit unveräußerbar sind. Ich traf vor vielen Jahren einen derartigen, allerdings auch sehr vermögenden "Großgrundbesitzer", der einen Park-ähnlichen Garten angelegt hatte. Er stand vor dem Problem der immer aufwändiger werdenden Pflegemaßnahmen und der Erbfolge. Auch unter dem Stichwort Erneuerbare Energien werden jetzt seltsame Kapriolen geschossen. So will die Stadt Marburg beschließen, dass nahezu jeder Hauseigentümer verpflichtet werden soll, Solarzellen auf seinem Dach zu installieren. Dass diese Technik je nach Gebäudestruktur und Investitionsvermögen allenfalls die Heißwasseraufbereitung unterstützen kann und damit wirtschaftlich unsinnig ist, weil sich die Investition nie und nimmer amortisiert, interessiert Politiker einer gewissen Coleur ja nicht. Von daher bin ich ohne weiteres bereit zu glauben, dass uns irgendeine Partei eines Tages mit einer zwangsweisen Dach- oder Fassadenbegrünung beglückt.Von diesen Ausnahmen einmal abgesehen sind die Gärten der privaten Grundstückseigentümer die vermutlich letzten Refugien, in denen er, nur beschränkt durch finanzielle Ressourcen, Nachbarschaftsrecht und verständige Rücksichtnahme, ungehemmt und ganz nach eigenem Gusto gestalten kann. Und das sollten wir uns auch nicht durch angeblich moralische Verpflichtungen nehmen lassen.
Re:Gärtner und Politik - oder auch: was bringt das Gärtnern der Allgemeinheit?
Finde ich auch!!! Wenn ich nicht in der Erde rumgraben kann, dann fehlt mir was. Mir ist eigentlich alles allzu Statische suspekt. Leben und erst recht ein Garten ist immer der Veränderung unterworfen. Und das ist doch gerade das Spannende!MariEin Garten durchläuft ebenso viele Stationen und krumme Wege, wie das Leben des Gärtners. Er spiegelt immer nur momentane Entwürfe wider. Die in Frage gestellt werden, korrigiert werden oder sogar dem Zufall überlassen werden. Wer kann schon behaupten, dass sein Garten der gleiche ist, wie vor 10 Jahren. Und wenn ich heute meinen derzeiten Garten aufgeben müsste und einen neuen anlegen könnte, sähe er völlig anders aus als der derzeitige.Das ist wohl auch der eigentliche Grund, warum mir die statischen Gärten Asiens und die französischen Parterre-Gärten zuwider sind. In denen darf man nicht buddeln, umsetzen und vor allem nicht gegen Regeln und den ominösen "Sinn" verstoßen. Wie unsäglich langweilig!
Re:Gärtner und Politik - oder auch: was bringt das Gärtnern der Allgemeinheit?
Hallo Fars,entschuldige den Schreibfehler - gemeint ist die Straßenverkehrszulassungsordnung StVZOWas ist "StVZV"? StVRZV?
Als weiteres (und m.E. allgemein bedeutsamers ) Refugium ist vor allem die Wohnung zu nennen..... Ich wollte diese Aspekte auch nicht aufbröseln, sondern nur unter dem Aspekt des verpflichtenden Eigentums erwähnen. Die tatsächliche Freiheit bei der Gestaltung privater Grünflächen sehe ich (u.a.) in einer Relation zum Versiegelungsgrad des Umfeldes. Wer es sich erlauben kann, Beschränkungen seiner (Gartengestaltungs)Freiheit durch öffentliche Belange zu übersehen, ist also entweder in einer vergleichsweise sehr günstigen Situation oder "weitab vom Schuss". In beiden Fällen sei der Hinweis gestattet, dass niemand dafür eine Bestandsgarantie geben kann. Zu Beginn des Threads wurde ein Beispiel angeführt, das in ähnlicher Weise doch recht viele private Gärtner treffen kann/könnte.Egal was du oder ich persönlich auch von der Marburger Initiative halten, sehe ich darin nur einen beginnenden Trend zur Optimierung der Nutzung von bebauten Flächen. Durchaus denkbar, dass anderenorts Erdwärmenutzung allgemein verordnet wird.Ich fände es (auch unter solchen Aspekten) hilfreich, wenn die Floskel "Eigentum verpflichtet" zukunftsfähig aufbereitet würde, d.h. nicht nur ab und an und in eher belanglosen Fällen zum Moralisieren herangezogen würde.Von einem Begriff der im GG recht weit vorne steht sollte man m.E. etwas mehr Klarheit - aber auch Bekanntheit und Wertschätzung - erwarten dürfen.GrüßeTBDass qua Gesetz/Gestaltungssatzungen....Einfluss auf die Grundstücksnutzung und damit auch Gartenflächen genommen wird, ist ein alter Hut...Von diesen Ausnahmen einmal abgesehen sind die Gärten der privaten Grundstückseigentümer die vermutlich letzten Refugien, in denen er, nur beschränkt durch finanzielle Ressourcen, Nachbarschaftsrecht und verständige Rücksichtnahme, ungehemmt und ganz nach eigenem Gusto gestalten kann. Und das sollten wir uns auch nicht durch angeblich moralische Verpflichtungen nehmen lassen.
"Berater" sein ist nicht sehr schwer und obendrein lohnt es sich mehr....