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Neuanlage eines Teils unseres Gartens nach Baumaßnahme (Gelesen 6732 mal)

Gartengestaltung von Planen, Gelände und Boden über generelle Anlage, Wege, Steine, Zäune, Beete bis hin zu Kunst und Handwerk

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Querkopf
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Re: Neuanlage eines Teils unseres Gartens nach Baumaßnahme

Querkopf » Antwort #15 am:

... Unsere Nachbarin durfte von unserem Grundstück aus ihre Mauer abreißen und neu bauen (die Mauer neigte sich in der Gesamthöhe um 20cm in unsere Richtung). ...
(Hervorhebung von mir)Normalerweise läuft es nachbarrechtlich so: Wenn Nachbar A für Reparaturen/ Baumaßnahmen auf dem eigenen Grundstück Flächen des Nachbarn B in Anspruch nimmt, muss er B Schäden ersetzen, die seine Aktivitäten Bs Eigentum zufügen. Aber der Teufel steckt im Detail: Nachbarrecht ist Länderrecht, dies & das kann regional durchaus unterschiedlich geregelt sein. An eurer Stelle würde ich - rein vorsorglich - rechtlichen Rat einholen.
...Mittlerweile weiß ich - lt Google-Recherche - dass wir für die Einfriedung auf dieser Seite zuständig gewesen wären. Allerdings lediglich mit einem 1,2 m hohen Zaun aus festem Maschendraht. ...
Dass die Einfriedungspflicht eigentlich bei euch gelegen hätte, kompliziert die Sache zwar ein wenig. Andererseits: Die Mauer war ja wohl schon da, im Eigentum eurer Nachbarin; Ersatz für defekten Bestand dürfte deshalb "ihr Tee" sein. Aber auch da wäre juristischer Rat nützlich. (Maschendraht, 1,2m hoch, ist dann wohl die "ortsübliche" Art der Einfriedung. Von den Kosten her Kleinkram... Wenn man das verrechnen würde - keine Ahnung, ob man verrechnen müsste! - mit Ersatz für Schäden, bleibt wahrscheinlich immer noch ein Betrag zu euren Gunsten.)
Frl. Zizibeh hat geschrieben:... schließlich können wir uns glücklich schätzen, wass wir nicht noch an den Kosten der 3 m !!! hohen Mauer beteiligt worden sind...
3m sind verflixt viel für eine Einfriedung. Hier darf sowas maximal 2m hoch sein; was drüber geht, müssen Nachbarn nicht dulden und können Rückbau verlangen. Wiederum stecken die Teufelchen im Detail. Maximalhöhen für Einfriedungen können bei euch anders festgelegt sein. Und: Wo genau steht die Mauer, direkt auf der Grenze? Oder dahinter, und wenn ja, wie weit? Habt ihr als Nachbarn den Neubau in 3m-Höhe ausdrücklich erlaubt? (Wenn ja, könnt ihr keinen Rückbau mehr fordern.) Undundund, viele Fragen.Bei uns bietet die Kommune eine kostenlose "Bauberatung" an, da kann man schon mal erfahren, was rein baurechtlich überhaupt zulässig ist und was nicht. Vielleicht gibt es sowas bei euch auch? Wir fanden diese Bauberatung sehr hilfreich: Sie hat bereits genügt, um ausufernde Nachbar-Wünsche zu bremsen. In eurem eher komplizierten Fall würde ich mich jedoch - darüber hinaus - schleunigst um eine gute Rechtsberatung kümmern. Nachtrag: Zur allerersten Orientierung helfen- ein Blick ins Nachbarrechtsgesetz - ein Blick in die Landesbauordnung- ein Blick in den Bebauungsplan, sofern vorhanden- ein Anruf oder noch besser ein Besuch beim zuständigen Bauamt (Kommune oder Kreis, lokal unterschiedlich).
"Eine Gruppe von ökologischen Hühnern beschloss, jenes Huhn zu verbannen, das goldene Eier legte, weil Gold nicht biologisch abbaubar sei." Aus: Luigi Malerba, "Die nachdenklichen Hühner", Nr. 137

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Mathilda1
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Re: Neuanlage eines Teils unseres Gartens nach Baumaßnahme

Mathilda1 » Antwort #16 am:

ich würd mich da auch unbedingt erkundigen, wie die rechtlichen grundlagen ausschaun. einer unserer nachbarn hat auch sehr angriffig dinge bzgl seiner rechte der bebauung behauptet, die hinten und vorne nciht gestimmt haben.. war in dem fall ganz leicht und kostenlos beim bauamt der gemeinde herauszufinden (die dann recht erstaunt waren, was er da hingestellt hatte..)manche glauben halt mit aggressiv vorgebrachten zweifelhaften argumenten gut weiterzukommen, haben wahrscheinlich auch schon öfters die für sie positive erfahrung gemacht, daß konsensorientierte menschen in dem fall eher zu rückziehern neigen. würd mich da aber schon allein deswegen nicht ins bockshorn jagen lassen
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Frl. Zizibeh
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Re: Neuanlage eines Teils unseres Gartens nach Baumaßnahme

Frl. Zizibeh » Antwort #17 am:

Hallo und einen wunderschönen, guten Morgen.Erst einmal herzlichen Dank für Euren zahlreichen Zuspruch. Prinzipiell habe ich nix gegen diese Mauer, ob nun 2m oder 3m hoch. Das einzige, was mich so angek*t hat, war der Ton ihres LG (Bautiger) auf meine freundliche Frage. Uns hat keiner vorher darüber aufgeklärt, dass die Einfriedung unsere Sache wäre. Auch habe ich bei den ersten Gesprächen klargestellt, dass uns an dieser Seite ein Zaun reichen würde, aber der hat ihr - aus "versicherungstechnischen" Gründen nicht gereicht - daher ist die Sache für mich klar: Kosten der Mauer sind ihr Ding.Da die Mauer im Nord-Nord-West-Ausrichtung liegt, nimmt diese uns nur die Sicht auf ihr parkähnlich angelegtes Anwesen, aber keine Sonne. Dementsprechend stört mich diese Mauer in keinster Weise. Sie ist nun auch nicht soooo pottenhässlich, dass mich der Anblick der Mauer stören würde, und wenn, könnten wir immer noch etwas davor pflanzen, da habe ich den ausführenden Bauunternehmer extra gefragt, ob das die Mauer irgendwie beschädigen würde (wg. Wurzelwerk). Aber heute werde ich den Gartenbauer ebenfalls fragen.Nun ist die Sache nicht ganz einfach. Ich war beim Bauamt um die Auflagen für ein von uns geplantes Carport zu erfragen. Der Mitarbeiter des BA hat sich gewundert, über die Summe der Dachflächen in grenznaher Bebauung (von den Vorbesitzern vor über 40 Jahren errichtet), dass das überhaupt genehmigt worden war. Deshalb will ich beim Bauamt nicht die große Welle machen.Eine dieser Dachflächen betrifft "die alte Fabrik" (auf dem Foto zu sehen), unser Firmengebäude, die von den Vorbesitzern auf/direkt neben die Grenze gebaut worden war. Sollte da in uns betreffender Zukunft (Gott behüte) das Dach repariert/ausgetauscht werden müssen, wird uns wohl nix anderes übrig bleiben, als die Nachbarin davon zu überzeugen, dass die Baumaßnahmen von ihrem Grundstück aus durchgeführt werden. Zumindest die Dachrinne ist in nicht allzuferner Zukunft notwendig zu reparieren/auszutauschen.Dementsprechend kann und will ich mich nicht komplett mit der Nachbarin überwerfen... Zumal sie eindeutig die besseren Connections hat, als wir: zwei Parkplätze an der Straße, beide säumen ihre schätzungsweise 5m breite Garagenzufahrt ein, wurden auf ihr Verlangen hin jeweils um ca. 1/2 m gekürzt, damit ja nicht irgendein Autofahrer auf die Idee käme auch nur 5cm ihrer Einfahrt zuzuparken. Sie hat da - allen Ernstes - nicht nur einmal bei uns geklingelt (wir waren aber vorgewarnt, es war kein Auto, welches uns in irgendeiner Art und Weise betroffen hätte), als dort Autos standen, die die eingezeichnete Parkbucht um ein Minimum überragt hatten.Aber ihr habt recht, ich kann mich zumindest einmal informieren, welche Argumente ich bei zukünftigen Gesprächen anführen kann. Auch will ich mich über den Baum informieren (heute kommt der Gartenbauer), der direkt neben unserem Keller (Parterre) wächst, ob da irgendeine Gefahr von ausgeht (der Baum steht da sicherlich schon 30 Jahre).Liebe GrüßeFrl. Zizibeh
Liebe Grüße
Frl. zizibeh

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