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Fotografierverbot für Denkmäler und anderes (Gelesen 53079 mal)
Moderator: thomas
- zwerggarten
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Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
worum genau geht es? ???auch in einem kleingarten gemäß bundeskleingartengesetz dürfte es nicht in ordnung sein, über die (in berlin) maximal 1,25 m hohe hecke z.b. fokussiert die leicht oder nicht bekleideten pächti zu fotografieren und diese bilder ohne zustimmung weiter zu verwerten. das hat dann aber nichts mit dem threadthema zu tun, sondern mit persönlichkeitsrechten bzw. dem recht am eigenen bild.
pro luto esse
moin
"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
moin
"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Es geht darum, dass die Gärtner keine Fotos von ihren menschenleeren Gärten im Netz haben wollen.
Grüße vom ersten Hügel nördlich der Alpen am Rand der Münchner Schotterebene
Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Ich glaube das stimmt nur bedingt, steht zum Beispiel ein Kunstwerk in dem Garten bei dem das Urheberrecht noch nicht abgelaufen ist, darf ich m.W. zwar fotografieren aber das Foto nicht veröffentlichenDu darfst vom öffentlichem Raum aus fotografieren, was (aber nicht in jedem Fall, wen) du willst.
Grüße vom ersten Hügel nördlich der Alpen am Rand der Münchner Schotterebene
Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Aktuell arbeitet das Europaparlament an einer europaweit vereinheitlichten Regelung, was die Panoramafreiheit angeht.In dem Entwurf findet sich folgender wunderschöner Satz: "Das Europaparlament vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte." (Quelle) (dort auch der Link zu einer Online-Petition)Gute Nacht Panoramafreiheit! Willkommen Abmahnwelle!
Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Dann sollen sie mal "gewerbliche Nutzung" definieren. Das ist auch so ein Graubereich. Und sie sollten definieren was "sonstige Bevollmächtigte" sind. Das kann alles und jeder sein, so wie es da steht.Ist doch wieder Unfug. Was jeder mit seinen Augen sehen kann, kann m.M.n. nicht auf einmal auf Fotos geschützt werden. Perönlichkeitsrechte, und Schutz der Person, das sehe ich ein. Aber nicht bei Pflanze, Tier und Architektur.
Bin ich vielleicht ein Esel, nur weil ich Gemüse mag?
Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Hier wird ein wenig dazu geschrieben - gibt vielleicht noch mal einen etwas breiteren Blick auf das Thema, zeigt aber auch neuen Dummfug auf:http://www.heise.de/tp/artikel/45/45274/1.html
Bin ich vielleicht ein Esel, nur weil ich Gemüse mag?
Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Wikipedia hat zum Thema eine Seite geschaltet und einen offenen Brief verfasst. Wer sich dort auch als Autor bewegt, sollte vielleicht unterzeichnen. Endet am Montag vormittag! Was ich dem Beitrag entnommen habe und mir vorher nicht klar war: In etlichen Ländern der EU gilt das schon jetzt.
- lonicera 66
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Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Vielen Dank für den Hinweis, Helene*unterschreib*Nachtrag:Gerade kam ein Beitrag dazu in den Nachrichten auf N24 mit der Info zur Petition...
liebe Grüße
Loni
Ich bin der Schatten, der die Nacht durchflattert und nicht "Everybodys-Darling"
Auch wenn ich bald 60 werde... Du kannst trotzdem auf meine Schuhe aufpassen, wenn ich auf der Hüpfburg bin.
Loni
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Auch wenn ich bald 60 werde... Du kannst trotzdem auf meine Schuhe aufpassen, wenn ich auf der Hüpfburg bin.
Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Die Fotografen dort wfreuen sich sicher auch über eine weniger restriktive Regelung.Was ich dem Beitrag entnommen habe und mir vorher nicht klar war: In etlichen Ländern der EU gilt das schon jetzt.
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Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Die Einschränkung der Panoramafreiheit ist vom Tisch, zumindest in Deutschland; das EU-Parlament hat sich heute gegen eine Änderung entschieden.Mehr dazu:Klicken und Posten - kein Problem EU-Parlament stimmt für kleine Urheberrechtsreform mit Panoramafreiheit
Re: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Immerhin... wäre in meinen Augen auch ein großer Skandal gewesen, wenn es anders gekommen wäre