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Fotografierverbot für Denkmäler und anderes (Gelesen 53086 mal)

Moderator: thomas

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toto
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

toto » Antwort #240 am:

@Frida: ehrlich gesagt, ich finde es etwas unglücklich (um nicht zu formulieren "frech") , von "mir" und "meinen herausragenden" Honoraren zu sprechen. Zudem empfinde ich solche Äußerungen als Unterstellung! Mein Satz war allgemein formuliert, oder? Warum sprichst Du mich bez. der Honorare an ???
Das liegt daran, dass es mich ärgert, dass Du hier ganz allgemein von "den Profifotografen" sprichst, auch in Deinem neuerlichen Posting definierst Du Profis als solche, die zu Tagessätzen arbeiten und nicht mal eben ein einzelnes Foto veröffentlichen.
Deinen Ärger und Frust spürt man durchaus. Aber richte beides bitte nicht gegen mich, such Dir dafür bitte andere. Ich greife niemanden an und möchte auch nicht angegriffen werden, schon gar nicht mit derartigen unsachlichen Unterstellungen.Natürlich gibt es viele Fotografen, die so arbeiten wie Du schreibst. Das geschieht dann jedoch auf eigenes Risiko und diese sollten dann die Umstände nicht beklagen - es ist ihr Risiko und es bleibt jedem freigestellt, sich durch Aufträge abzusichern.Verschiedene Arbeitsmethoden - verschiedene Preise, verschiedene Qualitäten. Punkt.Letztlich, wenn es denn tatsächlich so gehandhabt wird, wie der Gesetzgeber es beschlossen hat ... nach denm BGH-Urteil - wird der Leidtragende nicht unbedingt der Fotograf sein (dem ja unendlich viele andere Themen offen stehen - ohne Gebühren...), sondern im Endeffekt das jeweilige Schloß etc., weil automatisch die Popularität sinken wird.
oile hat geschrieben:Ganz nebenbei: keine Verwaltung hat genügend Personal, um Foren und FB oder ähnliches nach verbotenen Fotos abzusuchen.
Das sehe ich auch so.Aber wehe dem, der ein Foto ungefragt nutzt... bei Anzeige steht dann die Staatsanwaltschaft sofort vor der Tür. Auch das zählt zu den Risiken, die man trägt oder eben nicht tragen möchte.
Wat dem eenen sin Uhl, is dem annern sin Nachtigall.
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oile
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

oile » Antwort #241 am:

Ich stelle mir gerade ein Fotografierverbot während der Bundesgartenschau vor.
Bis jetzt ist es gut gegangen, sagte der Mann, als er am 13. Stockwerk vorbei fiel.

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toto
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

toto » Antwort #242 am:

Ich stelle mir gerade ein Fotografierverbot während der Bundesgartenschau vor.
kommt bestimmt noch :D :o 8)
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Staudo
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

Staudo » Antwort #243 am:

Ich stelle mir gerade ein Fotografierverbot während der Bundesgartenschau vor.
Die Gartenschauen freuen sich (vermutlich im Gegensatz zu den o.g. Kommunen und Ländern) über jeden Besucher und sind daher sicher froh über jede Veröffentlichung.
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oile
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

oile » Antwort #244 am:

In Berlin sollen die Gärten der Welt einbezogen werden 8).
Bis jetzt ist es gut gegangen, sagte der Mann, als er am 13. Stockwerk vorbei fiel.

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Staudo
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

Staudo » Antwort #245 am:

In Berlin sollen die Gärten der Welt einbezogen werden 8).
Das hat seine Richtigkeit mit dem Fotografierverbot. Solange die Gärten der Welt fast ein Geheimtipp sind, ist es dort richtig schön.
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fars
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

fars » Antwort #246 am:

Vielleicht hilft dieser Link weiter:]]http://www.urheberrecht-leipzig.de/urhe ... izenz.htmlDabei geht es zwar um einen Fotografen, den aber kann man mit dem Begriff "Eigentümer" austauschen.Fazit: Es kommt wohl auf den jeweiligen "Eigentümer" an, ob er einen Veröffentlichung in einem Gartenforum als eine gewerbliche Nutzung ansieht.
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Faulpelz
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

Faulpelz » Antwort #247 am:

Ich merke, etliche lesen den Thread nicht von vorne bis hinten durch, sondern schalten sich irgendwo zwischendrin ein und werfen Argumente in den Raum, die wir schon längst durchgekaut haben. Ich warte jetzt erst mal auf die Beantwortung der Forums-Frage, die Jens an die BSV geschickt hat. Dann sehen wir weiter und können wieder auf einer aussagekräftigen Grundlage hoffentlich sachlich weiterdiskutieren.LG Evi
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zwerggarten
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

zwerggarten » Antwort #248 am:

dennoch: unterschiedliche rechtsauffassungen werden oft erst vor gericht geklärt – bzw. verglichen. ::) :P[size=0]@ staudo: glaubt man den offiziellen zahlen, sind die gärten der welt längst kein geheimtip(p) mehr. ich vermute, jede/r senior/in im land muss wenigstens zweimal jährlich dahin, per luxus-komfort-reisebus. 8) [/size]
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pidiwidi
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

pidiwidi » Antwort #249 am:

Verunsichert durch die Diskussion hier habe ich nachgesehen: in der Besucherordnung von Staudensichtungsgarten Weihenstephan- steht:"Film-und Fotoaufnahmen, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dienen, müssen angemeldet und genehmigt werden"Bisher bin ich davon ausgegangen, dass dort gemachte und hier gezeigte Fotos mein reines privates Vergnügen sind. Soll ich nachfragen ob die das genauso sehen oder lieber nicht? Wenn ich dort mit der Kamera rumlaufe werde ich zwar prüfend gemustert aber bisher hat noch niemand gefragt wofür ich die Aufnahmen mache obwohl es ersichtlich ist, dass ich z.B. die in einer Sichtung stehenden Pflanzen ablichte - vielleicht sehe ich aber auch einfach nicht professionell genug aus ;) Ich könnte ja auch speziell nur für "Pur"-Fragen? Also, dass die Aufnahmen dann nur hier veröffentlich werden dürfen (Einbindung von externen nur über Link erreichbare Fotos sollte dann ja noch gehen).Im übrigen: bei privaten Gärten hatte ich schon öfter, dass eine Veröffentlich im Web nicht gewünscht ist ansonsten Fotos aber erlaubt sind.LG pi
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thomas
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

thomas » Antwort #250 am:

...kann es sein, dass die damen und herren das einfach mal so hingeschrieben haben? und es weder überlegt noch juristisch geprüft ist? eine gewerbliche nutzung würde - so lese ich das - erst durch einen diebstahl, eine urheberrechtsverletzung entstehen. um das auszuschließen, sei eine private nutzung nicht erlaubt. irgendwas ist daran so richtig falsch. oder irre ich mich?
Sehr gute Anmerkungen zum Thema!Ich denke, genau so ist es. Und je mehr gefragt wird, z.B. von uns, desto präventiv-restriktiver fallen die Antworten aus. Die denken ja nicht nach, die igeln sich nur ein.Gut so, sollen diese 'eigentümer' etc. sich doch bloßstellen. Je mehr, je lieber. Vielleicht führt das dann zu mehr Widerstand. Z.B. könnten wir Fotos machen von Landschaften mit Denkmälern, auf denen man die hässlich auskreuzt / übermalt mit dem Satz: 'Hier möchte jemand Geld dafür, dass sein Dings im Bild ist'.Ich habe schon ein paar kreative Ideen dazu. - Aber natürlich muss niemand mitmachen, vor allem, wenn er / sie mehr plus-minus eingestellt ist.Liebe GrüßeThomas
Kaum macht man etwas richtig, klappt es auch.
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Faulpelz
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

Faulpelz » Antwort #251 am:

Soll ich nachfragen ob die das genauso sehen oder lieber nicht?
Liebe Pi,ich fände es klasse, wenn du nachfragen würdest. Mach es bitte schriftlich und schreib auch gleich dazu, dass du die Antwort in unserem Forum veröffentlichen möchtest. Die Antwort müsste somit verbindlich sein. Da Thomas mir auch schon sein ok gegeben hat, darst du das sicher machen (gell Thomas?)Super, Pi, das nenne ich Frauenpower. :-*
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enigma

Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

enigma » Antwort #252 am:

Zwischenstand in Bayern:Demnach sind das Fotografieren und das Veröffentlichen von Fotos, die auf dem Grund des Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung gemacht wurden, grundsätzlich genehmigungspflichtig, es sei denn, es handelt sich um private Erinnerungsfotos. Letztere dürfen im eigenen privaten Profil eines sozialen Netzwerks veröffentlicht werden.Weitere Infos, speziell was dieses Forum und konkrete Fotos betrifft, sind angefragt.
Und kamen heute.Hier die Antwort der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung:"... vielen Dank für die Informationen. Soweit ich verstanden habe, werden die Fotos im Forum nur in geringer Auflösung angezeigt und jedenfalls dort nicht verkauft. Wenn das so stimmt, würde ich diese Veröffentlichung von privaten Aufnahmen, analog wie für die Social Networks (z.B. Facebook), als nicht genehmigungspflichtig betrachten. Beachten Sie aber bitte, dass im Fall einer gewerblichen Verwertung (z.B. Verkauf) bzw. anderweitiger Veröffentlichung die bestehende Bildrechte der Bayerischen Schlösserverwaltung zu berücksichtigen wären und eine Reproduktionsgenehmigung daher erforderlich wäre. In so einem Fall setzen Sie sich bitte in Kontakt mit uns."
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

zwerggarten » Antwort #253 am:

na also. licht am ende des tunnels! ;D
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

enigma » Antwort #254 am:

na also. licht am ende des tunnels! ;D
Manchmal ist das Licht am Ende des Tunnels nur der Scheinwerfer des entgegenkommenden Zugs. Aber hier wohl nicht. ;)
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