Jetzt wird es wirklich absurd, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs betraf einen News Ticker, bei dem sich Fragen einer Prüfpflicht natürlich ganz anders stellen. Für mich ist die Diskussion hiermit beendet, wenn Du tatsächlich meinst, Dich in einem Gebiet, was erkennbar von Einzelfallabwägungen zur Zumutbarkeit von Prüfpflichten abhängt, als offenkundiger Laie rechtlich raushängen zu können, nur zu.@BeerenträumeEin OLG Urteil das in der Begründung sich auf ein Urteil des rechtsprechenden BGH bezieht, also entsprechenden Charakter hat.(L)EGAL:Ich beziehe mich auf meinen Beitrag #133und freue mich wenn kein 'Nachzügler' mehr kommt
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Nicht nur die Überschrift lesen:Randnummer 11, Randnummer 18Ich hoffe es geht jetzt nicht um's letzte WortJetzt wird es wirklich absurd, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs betraf einen News Ticker, bei dem sich Fragen einer Prüfpflicht natürlich ganz anders stellen. Für mich ist die Diskussion hiermit beendet, wenn Du tatsächlich meinst, Dich in einem Gebiet, was erkennbar von Einzelfallabwägungen zur Zumutbarkeit von Prüfpflichten abhängt, als offenkundiger Laie rechtlich raushängen zu können, nur zu.@BeerenträumeEin OLG Urteil das in der Begründung sich auf ein Urteil des rechtsprechenden BGH bezieht, also entsprechenden Charakter hat.(L)EGAL:Ich beziehe mich auf meinen Beitrag #133und freue mich wenn kein 'Nachzügler' mehr kommt
Re:Copyright beachten
In der Rn. 18 der BGH Entscheidung VI ZR 144/11 steht genau das, was ich geschrieben habe. Es ist eine Einzelfallabwägung zur Zumutbarkeit von Prüfpflichten. Du hast erkennbar keinerlei juristische Ausbildung, und es ist immer eine Sache, irgendetwas daherzureden, oder auch im Regressfall dafür geradezustehen. Es ist nämlich eine ganz andere Sache, irgendjemanden zu raten, eine Unterlassungserklärung - weil angeblich nicht geschuldet - nicht abzugeben, und zwei Tage später kommt der Gerichtsvollzieher mit der Zustellung der einstweiligen Verfügung. Das gibt dann immer ein schönes Gespräch mit dem Mandanten. Aber das ist die Realität und die Praxis, und nicht das, was Du dir so zusammendenkst. Von meiner Ausbildung bei der Wettbewerbskammer und dem Wettbewerbssenat in Hamburg kenne ich etwas die Praxis, als Anwalt war ich auch noch vor 20 Jahren mit solchen Sachen befasst, und mein Rat geht aus meiner Erinnerung eher dahin, lieber vorsichtig zu sein. Wenn man vom Sachverhalt 100 Prozent mit einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes übereinstimmt, dann ist man eigentlich auf der sicheren Seite, aber so ist die Realität meistens nicht, irgendwas liegt fast immer anders. Man muss einfach das Verhältnis von dem eigenen wirtschaftlichen Nutzen zu dem möglichen eigenen wirtschaftlichen Schaden sehen. Und das ist leider im Wettbewerbsrecht und Urheberrecht für einen privaten Verletzer denkbar ungünstig.Nicht nur die Überschrift lesen:Randnummer 11, Randnummer 18Ich hoffe es geht jetzt nicht um's letzte WortJetzt wird es wirklich absurd, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs betraf einen News Ticker, bei dem sich Fragen einer Prüfpflicht natürlich ganz anders stellen. Für mich ist die Diskussion hiermit beendet, wenn Du tatsächlich meinst, Dich in einem Gebiet, was erkennbar von Einzelfallabwägungen zur Zumutbarkeit von Prüfpflichten abhängt, als offenkundiger Laie rechtlich raushängen zu können, nur zu.
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jetzt seh's doch ein aku.ankka, dass du im umgang mit direkteinbindungen von bildern aus dem internet vorsichtiger sein musst. ich erinnere dich, dass du letztens im stauden-forum in einem thread ein großes animiertes gif als geburtstagsgruß per image-tag direkt von einer anderen website eingebunden hast. ich habe dort mal nachgesehen + ohne großen suchaufwand folgendes gefunden: "Ferner ist es untersagt, irgend etwas zu verlinken." streite das nicht ab, ich hab dein posting gesichert.
z6b
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Re:Copyright beachten
Oller Spaßverderber.streite das nicht ab, ich hab dein posting gesichert.
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Re:Copyright beachten
Mir scheint, hier wird der Überbringer einer schlechten Nachricht stellvertretend zur Verantwortung gezogen...Und auch ganz egal, ob Aku.Ankka selber das in der Fragestellung aufgeworfene Problem unterlaufen ist, so hat es doch für alle Forumsnutzer Bedeutung und jeder sollte es wissen - Zausel hats begriffen:
..., Aku.Ankkas Anregung hat erreicht, daß ich keine Bilder mehr zitiere, von denen ich nicht die Rechte klar erkenne.
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“Frei zu sein bedeutet nicht nur seine eigenen Ketten abzulegen, sondern sein Leben so respektvoll zu leben, dass es die Freiheit anderer steigert.“ Nelson Mandela
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Re:Copyright beachten
Den Eindruck habe ich auch, obwohl die schlechte Nachricht allerseits bekannt sein dürfte. Ich habe aber nicht geahnt, dass es auch verboten sein könnte, Bilder zu verlinken, wie knorbs oben schreibt.Mir scheint, hier wird der Überbringer einer schlechten Nachricht stellvertretend zur Verantwortung gezogen...Und auch ganz egal, ob Aku.Ankka selber das in der Fragestellung aufgeworfene Problem unterlaufen ist, so hat es doch für alle Forumsnutzer Bedeutung und jeder sollte es wissen - Zausel hats begriffen:..., Aku.Ankkas Anregung hat erreicht, daß ich keine Bilder mehr zitiere, von denen ich nicht die Rechte klar erkenne.
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Re:Copyright beachten
Meines Erachtens ging es im Großteil der Diskussion nicht um das Überbringen einer schlechten Nachricht, sondern darum wie versucht wurde, nach einem bewussten Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen des Forums, vom eigentlichen Problem abzulenken. Conni hat genau das gestern erkannt und prägnant auf den Punkt gebracht.
Darf ich daran erinnern, dass Du es warst, der das Bild ohne Copyright eingestellt hat, wissentlich und mit dem "guten Vorsatz", es noch am selben Abend zu löschen? Ich finde die Diskussion, die hier seit gestern Abend läuft, ziemlich trollig. Und ich weiß, dass man die lustige Variante mit d schreibt.
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Re:Copyright beachten
Hm...und die "Unwissenden" dürfen dann ins Verderben laufen?Ich wusste nicht, dass das Zitieren eines urheberrechtsverletzenden Bildes, von dem man nicht wußte, das es das ist (und möglicherweise nicht darauf hingewiesen wird) einen selber zum Urheberrechtsverletzer macht und bin ganz froh, das jetzt erfahren zu haben - egal was der Anlass dafür sein mag.
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Re:Copyright beachten
Bewusst das Copyright zu verletzten in der Absicht das wieder rückgängig zumachen, finde ich allerdings auch völlig daneben.
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Re:Copyright beachten
Man mag ja gar nichts mehr posten :-\
LG aus dem südlichen Main-Viereck
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Andere haben schließlich auch irgendeine Ahnung
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Re:Copyright beachten
Ich gehe damit seit Langem ganz pragmatisch um: Wenn ich einen Beitrag zitiere, in dem ein Bild eingebunden war, so entferne ich im Zitat das Bild bzw. die Einbindung. Dass ich damit in punkto Urheberrecht auf der sicheren Seite bin, ist nur ein angenehmer Nebeneffekt: Ich finde, es stört, wenn in einem Thread dauernd dasselbe Foto wieder auftaucht.Es reicht doch, wenn es in dem Beitrag zu sehen ist, in dem es zuerst gebracht wurde.Jeder kann es dort über den Link zu dem Beitrag schnell finden, und wenn es dort gelöscht wurde wegen eines Copyrightproblems, muss ich meine Beiträge nicht deshalb nachträglich wieder ändern.
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Re:Copyright beachten
Schon.Wenn aber der Beitrag 3 Seiten weiter vorne war, finde ich es nicht schlecht, wenn das Foto dabei ist.Aber "auf Nummer sicher" sollte man das echt so machen.
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Re:Copyright beachten
Hä? Wenn ich den Beitrag mit "quote" zitiere, musst du doch bloß drauf klicken, und schon bist du dort.Ein Beispiel:Schon.Wenn aber der Beitrag 3 Seiten weiter vorne war, finde ich es nicht schlecht, wenn das Foto dabei ist.Aber "auf Nummer sicher" sollte man das echt so machen.
Mit einem Rechtsklick "Als Hintergrund-Tab öffnen" bleibt sogar der aktuelle Beitrag, den du gerade liest, offen, und der zitierte öffnet sich in einem neuen Tab.Macht wenig Arbeit, vermeidet Probleme, sorgt für lesbare Threads, die nicht mit redundanten Fotos aufgebläht werden.bristlecone hat geschrieben:TestNa bitte, geht doch!
Re:Copyright beachten
Wenn schon, dann bitte komplett zitieren und nicht nur den Dir passenden Teil und auch noch einzelne Wörter daraus ohne Kenntlichmachung entfernen bzw. den Text abändern - noch dazu ohne Quellenangabe:Richtig steht dort:"Ach ja das verlinken von der Page ist verboten, ihr könnt sie aber speichern und auf eure Webseite hochladen( aber bitte nicht ganze Seiten). Noch mehr Informationen findet Ihr im Impressum, bis denne mal "(hexenkessel-666.grafikkreators.de/grosse_smileys_seiten/grosse_smiley_geburtstag.htm)jetzt seh's doch ein aku.ankka, dass du im umgang mit direkteinbindungen von bildern aus dem internet vorsichtiger sein musst. ich erinnere dich, dass du letztens im stauden-forum in einem thread ein großes animiertes gif als geburtstagsgruß per image-tag direkt von einer anderen website eingebunden hast. ich habe dort mal nachgesehen + ohne großen suchaufwand folgendes gefunden: "Ferner ist es untersagt, irgend etwas zu verlinken." streite das nicht ab, ich hab dein posting gesichert.