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Nachbars japanischer Knöterich, Fallopia japonica (Gelesen 11688 mal)
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Nachbars japanischer Knöterich, Fallopia japonica
Hallo zusammen,bei uns hier in der Gegend laufen derzeit Aktionen, den Jap Knöterich, Ind Springkraut & Co (überwiegend im Uferbereich von Flüssen und im Naturschutzgebiet) zu bekämpfen.Ich habs erst gar nicht gewußt, dass es eben dieser ausländische Knöterich ist, den mein Nachbar da als Heckenpflanze unmittelbar an unserer Grundstücksgrenze hat Nun frag ich mich, was ich dagegen tun kann ? Schließlich wuchert das Zeugs in die Höhe und in die Breite.Ob er es entfernen müßte, sollte ich besser mal in einem Rechtsforum nachfragen Aber rein gartentechnisch .... diverse Ableger habe ich bei mir schon entfernen müssen, aber das Zeugs verbreitet sich ja durch Wurzel- oder Sprossstücke. Weiß jemand Rat ?
Viele Grüße von Petra
Re:Nachbars Knöterich
Frag fars, der schlägt sich seit Jahren auch mit Nachbars Knöterich herum.
Re:Nachbars Knöterich
Wenn du keinen gutwilligen Nachbarn hast, der keine Mühen und Kosten scheut, den Knöterich zu entfernen, dann ...tja dann hast du ein Problem.
Re:Nachbars Knöterich
Hab ich leider nichtWenn du keinen gutwilligen Nachbarn hast
Viele Grüße von Petra
Re:Nachbars japanischer Knöterich, Fallopia japonica
Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen Fallopia und Rhizom treibendem Bambus landen nicht selten vor Gericht. Die Beseitigung der unterirdischen Ausläufer und Wiederherrichtung des Gartens kann sehr teuer werden. Ich wünsche dir, dass das in deinem Fall nicht nötig sein wird. Es gibt aber bereits Urteile, wonach der Verursacher für alle Kosten aufkommen muss. LGLeo
Hemsalabim
Re:Nachbars japanischer Knöterich, Fallopia japonica
Die würden mich interessieren.Es gibt aber bereits Urteile, wonach der Verursacher für alle Kosten aufkommen muss.
- Zwiebeltom
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- Registriert: 12. Feb 2009, 08:55
Re:Nachbars japanischer Knöterich, Fallopia japonica
Auf die Schnelle gefunden habe ich nur eine Entscheidung des Landgerichts Konstanz (1 S 2/88). Danach muss bei Pflanzung eines Knöterichgewächses an der Grenze zum Nachbargrundstück ein Grenzabstand von 0,50 m eingehalten werden.Offenbar eine etwas ältere Entscheidung und ich habe keine Ahnung, ob sie Schlingknöterich oder den Sachalinknöterich betraf.
Das Leben ist kein Ponyschlecken.
Re:Nachbars japanischer Knöterich, Fallopia japonica
50 cm erscheinen mit für beide Knöteriche nicht ausreichend. Vermutlich helfen nur eine Wurzelsperre verbunden mit vorwurfsvollen Blicken in Richtung Nachbar.
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
Re:Nachbars japanischer Knöterich, Fallopia japonica
Das wird für alle hochwüchsigen Pflanzen oder Bäume gelten, je nach Bundesland.Im Falle vom Knöterich sind aber 0.50 m nicht wirklich ausreichend Upps - Beiträge haben sich gerade überschritten ....Naja, vorwurfsvolle Blicke - daraus macht sich mein Nachbar gar nixDanach muss bei Pflanzung eines Knöterichgewächses an der Grenze zum Nachbargrundstück ein Grenzabstand von 0,50 m eingehalten werden.
Viele Grüße von Petra
Re:Nachbars japanischer Knöterich, Fallopia japonica
Das Witzige an diesem Nachbarrecht ist, dass diese Grenzabstände für Gewächse nur bei Anpflanzung eingehalten werden müssen.Wenn sich dann die Natur ihre Bahn bricht, sieht's schon wieder anders aus.
- Gänselieschen
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Re:Nachbars japanischer Knöterich, Fallopia japonica
Auweia - das mit dem Knöterich ist eine Katastrophe - kannst Du mir glauben. Du hast überhaupt keine Chance - wenn er nicht beim Nachbarn beseitigt wird - bis in 2m Tiefe.Es gibt Länder, da ist das Anpflanzen dieser hochinvasiven Pflanze verboten. Und es wäre Zeit, dass das auch in Deutschland passiert.Schau doch mal in mein Thema unter Quer durch den Garten - Staudenknöterich - die Chance. Bei mir wächst hinter dem Grundstück auf ca. 150 m2 im Uferbereich Staudenknöterich. Erst in diesem Jahr hat die Gemeinde erstmalig Leute vorbeigeschickt, den zumindest flach runterzunehmen. Seit dem haue ich alle zwei Wochen alles mit der Machete flach. Ein Kampf gegen Windmühlen, dessen Erfolg sich erst in einigen Jahren zeigen wird.Auch bei meinem Nachbarn stehen einige Pflanzen, trotzdem er es mir versprochen hat, hat er das Zeug noch immer nicht beseitigt. Der ist so unbedarft, zum Heulen.L.G.Gänselieschen
Re:Nachbars japanischer Knöterich, Fallopia japonica
Ich habe über den Fall einer Schweizerin gelesen. Diese musste nach eigenen Angaben für die Gartensanierung ihres Nachbarn aufkommen, nachdem ihr Bambus rüber gemacht hat. Ich habe aber kein Aktenzeichen zur Hand, tut mir leid.LGLeoDie würden mich interessieren.Es gibt aber bereits Urteile, wonach der Verursacher für alle Kosten aufkommen muss.
Hemsalabim
Re:Nachbars japanischer Knöterich, Fallopia japonica
Das mag sein, weil in der Schweiz die Anpflanzung dieses Knöterichs verboten ist. Nicht so hier. Dafür verbieten wir das Betreten von Rasenflächen.
Re:Nachbars japanischer Knöterich, Fallopia japonica
Dann sollte es mal Zeit werden, dies bei uns auch zu verbieten.Stattdessen bezahlt man - wie gerade hier bei uns - etliche Arbeitskräfte, die diesem Zeugs wochenlang zu Leibe rücken.Verrückt
Viele Grüße von Petra
- Gänselieschen
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Re:Nachbars japanischer Knöterich, Fallopia japonica
Ich hatte vor ca. 3 Jahren erstmalig das Bauamt bei uns drauf aufmerksam gemacht - es dann selbst aus den Augen verloren - dies Jahr waren sie nun mit Gerät da - aber von beseitigen kann natürlich nicht die Rede sein - das würde heißen, dass das ganze Ufer neu aufgebaut werden muss - soviel Geld hat die Gemeinde nicht - also nur 'weiße Salbe' .Keine Ahnung, ob es in Deutschland Initiativen gibt, um den Prozess für ein Verbot in Gang zu setzen. Da müsste man sicher mal beim NABU oder so fragen. Wäre doch toll und "Garten pur" schließt sich mit allen Usern einer Unterschriftenaktion an.L.g.