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Versicherungspflicht ab 2.500 qm (Gelesen 76016 mal)
Moderatoren: Nina, Phalaina, cornishsnow, cydorian, partisanengärtner, Conni, AndreasR
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Der Betrag kann steuerlich abgesetzt werden! Gleiche Rubrik wie andere Haftpflichtversicherungen. Zumindest hat unser FA noch nie dagegen was gesagt.
"Um ernst zu sein, genügt Dummheit, während zur Heiterkeit ein großer Verstand unerlässlich ist." Shakespeare
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Der Krux ist der Schäfer. Auch wenn Ihr keine Einnahmen erzielt, ist der Schäfer unfallversicherungspflichtig - und das übernimmt die BG aufgrund Eurer Beiträge. In dem Augenblick, wo Fremde das Grundstück bewirtschaften (in Deinem Fall ist es ein Schäfer, der Heu erntet), müßt Ihr diese Leute versichern, falls Ihnen während der Ausübung ihrer Tätigkeit auf Eurem Grundstück etwas zustößt. Wenn der Schäfer Euer Grundstück als Weideland regelmäßig nutzt, wäre das genauso. Es kommt also nicht darauf an, ob Ihr den Schäfer entlohnt, sondern darum, dass der Schäfer auf EUREM Grundstück seinen Beruf ausübt! Und jeder, der in D einen Beruf ausübt, muss unfallversichert sein - entweder über das Unternehmen, das ihn entlohnt ODER über die Berufsgenossenschaft. Große Unternehmen sind in der Regel aber bereits Mitgleider einer Berufsgenossenschaft.Wir besitzen eine Wiese und ein Stück ehemaligen Weinberg (ordnungsgemäß stillgelegt) und kommen aus der Berufsgenossenschaft nicht heraus. Ein Schäfer macht auf unserer Wiese Heu, wir erheben aber keine Pacht darauf.Auch steuerlich absetzen können wir die Beiträge zur BG nicht, auch nicht mit dem Hinweis daß wir keine Einnahmen aus den landwirtschaftlichen Flächen erzielen.
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Danke, Lisa - das ist der Tipp: vielleicht könnte ich es auch über eine Flächenstillegung versuchen. Knorbs: vielleicht hätte GG den Klageweg beschreiten sollen. Aber die eigenen Sachen nerven ja so - ist wie bei den Ärzten, da sollte in der Familie auch besser niemand krank werden.
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Ja, die Deklaration als landwirtschaftlich nutzbare Fläche muss verschwinden, sonst habt Ihr keine Ruhe und keine Chance. Wünsche Euch, dass es gelingt!Danke, Lisa - das ist der Tipp: vielleicht könnte ich es auch über eine Flächenstillegung versuchen. Knorbs: vielleicht hätte GG den Klageweg beschreiten sollen. Aber die eigenen Sachen nerven ja so - ist wie bei den Ärzten, da sollte in der Familie auch besser niemand krank werden.
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
@ Lisa: die Wiese ist nicht beweidet, es wird lediglich Heu gemacht, da kräht kein Hahn danach. Bei uns ist wohl eher die Krux, daß es früher ein landwirtschaftlicher Betrieb war, und die BG einfach davon ausgeht, daß die Flächen jederzeit wieder genutzt werden könnten.Aus dem Gebührenselbstbedienungsverein ist sehr schlecht herauszukommen. Wie weiter oben schon gesagt, ist die Höhe der Beiträge zwar ärgerlich, aber auch nicht so hoch, daß man einen langen Rechtsstreit riskieren will.
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Auch meine Wiese wurde eine Zeitlang von Schafen beweidet. Der Schäfer hatte noch eine eigene Hausweide, und er hatte seine kleine Herde und sich natürlich auch selbst versichert. Da frage ich mich schon, was die BG da noch bewirken sollte. Ich weiß natürlich, daß jetzt wieder irgend welche Begründungen angeführt werden können, aber letztendlich hat es in dem Fall zu einer Doppelversicherung geführt.
- WiesenObst
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Wonach brechnen die denn den Beitrag?Hatte da vor einiger Zeit mal versucht was rauszubekommen und nix eindeutiges herausgefunden.Und schlafende Hunde wollte ich auch nicht wecken
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Ja, scheint so zu sein, denn allein schon die Tatsache, dass ein Schäfer (und das ist ein landwirtschaftlicher Beruf) auf Eurem Grundstück die Hände bewegt, reicht denen wohl anzunehmen, dass die Fläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt wird. Es geht also um Unterstellungen, denn es kommt keiner von der BG und setzt sich einen Tag hin, um dem Schäfer beim Heumachen zuzugucken. Ich vermute also, dass Leute, die ehemalig als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesene Grundstücke erworben haben, erstens automatische in die BG übernommen werden und zweitens nur dann da raus kommen, wenn die Fläche umdeklariert wird. Man kann nun auch böse unterstellen, dass die Gemeinden absichtlich ehemalige landwirtschaftlich genutzte Flächen nicht als Gartenland ausweisen, um den Berufsgenossenschaften das Geschäft nicht zu verderben. Denn eigentlich müßte bereits beim Kauf eines solchen Grundstücks klar und notariell geklärt werden, ob der Käufer die Fläche privat als Garten oder weiterhin landwirtschaftlich benutzen will. Aber diese Frage scheint ja bei Grundstückskäufen nicht vordringlich zu sein, was wiederum Anlaß zu vorstehend genannter Unterstellung gibt.... Mit anderen Worten: jeder Neuerwerb eines Grundstücks muss vom Käufer gut beäugt sein, der Bürger wird von den zuständigen Behörden nicht (ungefragt) aufgeklärt - was wiederum die Frage aufwirft, inwiefern Behörden Diener des Volkes sind. Aber das ist ein völlig anderes Thema....@ Lisa: die Wiese ist nicht beweidet, es wird lediglich Heu gemacht, da kräht kein Hahn danach. Bei uns ist wohl eher die Krux, daß es früher ein landwirtschaftlicher Betrieb war, und die BG einfach davon ausgeht, daß die Flächen jederzeit wieder genutzt werden könnten.Aus dem Gebührenselbstbedienungsverein ist sehr schlecht herauszukommen. Wie weiter oben schon gesagt, ist die Höhe der Beiträge zwar ärgerlich, aber auch nicht so hoch, daß man einen langen Rechtsstreit riskieren will.
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Das kommt daher, dass die BG nicht nach dem Namen des Schäfers fragt und von daher nicht weiß (oder besser gesagt: nicht wissen WILL), ob sich dieser bereits selbst versichert hat. Was man diesen Berufsgenossenschaften wahrlich nicht unterstellen kann, ist Dummheit... Der Dumme bleibt letzten Endes immer der nichts(Böses)ahnende Bürger, der in der Regel auch nicht willens oder in der Lage ist, sich über die Gesetzeslage und ihre Schlupflöcher zu informieren. Und da die BG und jede andere Behörde das ganz genau weiß, haben sie mit uns Bürgern ein leichtes Spiel.... Ich sage da nur: Bauernfänger!Auch meine Wiese wurde eine Zeitlang von Schafen beweidet. Der Schäfer hatte noch eine eigene Hausweide, und er hatte seine kleine Herde und sich natürlich auch selbst versichert. Da frage ich mich schon, was die BG da noch bewirken sollte. Ich weiß natürlich, daß jetzt wieder irgend welche Begründungen angeführt werden können, aber letztendlich hat es in dem Fall zu einer Doppelversicherung geführt.
- Garden ann
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Sehr interessantes Thema das mich auch schon seit Jahren schwer beschäftigt.Genau passend zu diesem Thema habe ich heute von der LSV Baden-Württemberg Post bekommen, dachte oh je schon wieder diese lästige Rechnung.Dann lese ich:nach unseren Unterlagen bewirtschaften Sie unter anderem einen Haus,Zier- oder Kleingarten mit 0,05 ha.Haus -Zier-oder Kleingärten unterliegen gemäß §123 Abs.2 des siebten Buches Sozialgesetzbuch grundsätzlich nicht der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Eine beitragspflichtige Mitversicherung und Unfallversicherungsschutz bei der Landw. Berufsg. B-W besteht nur dann,wenn hinsichtlich der Bewirtschaftungart und des Bewirtschaftungsumfangs zwischen dem grundsätzlich versicherungsfreien Garten und den landwirtschaftlichen Nutzflächen ein betriebstechnischenr Zusammenhang besteht.Nach unseren Unterlagen und Feststellungen handelt es sich bei demvon Ihnen als Haus-, Zier-oder Kleingarten gemeldeten 0,05ha großen Grundstück um einen Garten,der gemäß § 123 Abs.2 Des SGB VII nicht der landwirtschaftlichen Unfallversicherung unterliegt.Die Fläche wird daher mit Wirkung vom Geschäftsjahr 2009 an von der Veranlagung zu unserer BG freigestellt. Für diesen Garten besteht deshalb bei der LGB BW keine Mitversicherung mehr, Beiträge werden keine mehr erhoben.Hinweis zur Zuständigkeit bei Arbeitsunfällen:Für die Entschädigung von Arbeitsunfällen,die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung des Gartens eintreten, ist die "Unfallkasse Baden-Württemberg" zuständig. Adresse obigerDer Unternehmer selbst und sein Ehegatte sind bei diesem Versicherungsträger aufgrund der Satzung nich versichert.Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung..LBGB-WAnmerkung:Diese 0,05 ha sind das von mir angegebene Gartengrundstück am Wohnhaus.Desweiteren haben wir ein 38 ar großes Gartengrundstück, das zuvor von uns als Weinberg genutzt wurde, und einen weiteren Acker der brach liegt und deshalb beitragspflichtig war.Nach der Stilllegung habe ich das Gelände als Gartenland umgemeldet was aber angezweifelt wurde, die BG konnte sich nicht vorstellen dass man so einen Garten nur für sich alleine bewirtschaften konnte, die wollten genau wissen was alles im Garten ist, nun ich hatte viel Schriftwechsel, Telefonate mit dem Ergebnis dass ich brav weiterzahlte.Nun sind ja die 0,05 ha weg, was ist aber mit den weiteren 0,44 ha Entschuldigt dass ich so einen langen Beitrag geschrieben habe, aber es interessiert mich wie das zu sehen ist.Muß mal genau nachschauen ich meine dass jeweils die Hälfte auf mich und die andere auf meinen Mann läuft, dann wären es ja weniger als 25 ar??Garden ann
Mein Garten ist mein Königreich,mein Schloß und meine Klause, ist Heimat mir und Welt zugleich,mein eigenstes Zuhause....
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Sich nur dran aufhängen dass andere drin arbeiten trifft leider nicht den Kern des Problems, denn bei der LW BG ist auch der "Chef" versichert im Gegensatz zu den anderen BGs.Das liegt daran, dass es früher jede Menge kleiner Landwirtschaften gab, die mehr schlecht als recht davon lebten, ohne Hilfkräfte arbeiteten und freiwillig niemals auch nur eine Mark in eine Versicherung bezahlt hätten. Passierte dann ein Unfall hatten die Gemeinden bzw. Sozialämter oder deren Vorgänger den Kleinst-Landwirt als Invaliden am Hals. Darauf führt sich die Einführung dieser recht rigorosen Pflicht her. Ob das noch Zeitgemäß ist, wäre eine andere Diskussion.Die 2500 m² kommen wohl von dem einstigen Morgen her. Vier Morgen waren meist ein HA (in Württemberg war der Morgen größer und 3 Morgen waren ein Ha). Bei der Jagd ist die BG Pflicht auch immer eine Diskussion, da dort nur der Pächter und in einem arbeitsähnlichen Verhältnis zu ihm stehende versichert sind. Nur die wenigsten sind in einem solchen Verhältnis. Daher sind kaum Jäger damit abgesichert aber es kostet einiges. mfg
nördlichstes Oberschwaben, Illertal, Raum Ulm
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Habe alles hier jetzt nur überflogen und nur einzelnes genauer gelesen. Mich würde aber interessieren, wie man zu den Adressen kommt, die angeschrieben werden, denn vor ein paar Tagen bekam meine Mutter ein Schreiben der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Es beinhaltete einen Fragebogen, in dem nach der Größe und Nutzung des eigenen Grundstückes gefragt wurde, man bat um die Mithilfe, noch offene Flächen hier in S-H zu erfassen und in einem Faltblatt waren kurz Gesetzestexte angegeben, die...wenn ich es richtig erinnere... eine Mitarbeit vorschreiben. Der Witz ist nur, dass meine Mutter nie Eigentümerin irgendeines wie auch immer genutzten Grundstücks war und auch jetzt nicht ist. Das macht skeptisch und das Schreiben wird erstmal ignoriert.
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
der bürger bzw. die bürgerin ist nicht nur demokratischer souverän sondern hat in diesem zusammenhang eine informationspflicht! sozusagen im sinne der modernen europäischen aufklärung. wer sich darauf zurückzieht, nichts zu ahnen und nichts ahnen zu wollen bzw. ahnen zu müssen macht es sich ziemlich einfach. abgesehen davon: wer will schon freiwillig ahnungslos sein und bleiben, also auf quasi auf animalischer ebene stehen(bleiben)?... Der Dumme bleibt letzten Endes immer der nichts(Böses)ahnende Bürger, der in der Regel auch nicht willens oder in der Lage ist, sich über die Gesetzeslage und ihre Schlupflöcher zu informieren. ...
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Also da bin ich mir gar nicht mal so sicher, ob dem Bürger und den Bürgerinnen all die Informationen aufgehalst werden können, mit denen ein Bürger/eine Bürgerin Zeit seines Lebens in diversen Lebenslagen konfrontiert wird. Das hieße also, dass wir als Bürger nichts anders mehr tun dürfen, als tagein-tagaus Gesetzestexte zu studieren, die unsere Lebensbereiche angehen: das fängt an beim Arbeitsrecht, beim Scheidungsrecht, beim Arztrecht, beim Gesundheitsrecht, beim Verkehrsrecht, beim Versicherungsrecht, beim Strafrecht und endet beim Kleingartengesetz. Ja bin ich denn bescheuert? Soll ich jetzt beim Kauf eines Brötchens nachlesen, welche Rechte und Pflichten mir als Käufer zustehen/auferlegt werden können?Ganz im Gegenteil, nach meiner Ansicht ist die Behörde verpflichtet, mich beim Kauf eines landwirtschaftlichen Nutzfläche darauf hinzuweisen, dass ich einer Versicherungspflicht unterliege - oder zumindest der Notar beim Siegeln des Kaufvertrags oder vorher. Es kann nicht erwartet werden, dass der Bürger nahtlos über alle ihn betreffende Gesetze genauestens informiert ist. Wozu haben dann Rechtsanwälte, Steuerberater und sonstige geistige Helfer ihre Daseinsberechtigung. Okay, den Gang zum Rechtsanwalt kann mir auch ein lückenloses Info-Netzwerk nicht ersetzen - ich bleib trotzdem der Dumme/die Dumme - sofern der RA eine Niete ist.der bürger bzw. die bürgerin ist nicht nur demokratischer souverän sondern hat in diesem zusammenhang eine informationspflicht! sozusagen im sinne der modernen europäischen aufklärung. wer sich darauf zurückzieht, nichts zu ahnen und nichts ahnen zu wollen bzw. ahnen zu müssen macht es sich ziemlich einfach. abgesehen davon: wer will schon freiwillig ahnungslos sein und bleiben, also auf quasi auf animalischer ebene stehen(bleiben)?... Der Dumme bleibt letzten Endes immer der nichts(Böses)ahnende Bürger, der in der Regel auch nicht willens oder in der Lage ist, sich über die Gesetzeslage und ihre Schlupflöcher zu informieren. ...
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Daraus ergibt sich die nächste Stolperstelle: Unser Rechtssystem ist so ausgelegt, dass ein Bürger gar nicht allein ein Gericht anrufen kann, bzw. sich nicht selbst verteidigen kann. Er benötigt die Unterstützung/Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Allein schon dieser Tatsache beruht doch auf der unwiderlegbaren Annahme, dass ein Bürger (selbst vielleicht sogar Rechtsanwalt) nicht in der Lage sein kann, die ihn und seinen Fall betreffende Rechtslage eindeutig zu kennen. Wie um Himmelswillen soll dem Bürger allgemein dann eine Informationspflicht aufgebürdet werden? Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz. Also bei allem Obrigkeits(wahn)denken, das übersteigt meine persönliche Akzeptanz und ich bin nicht willens, mich auch nur eine Minute mit Gesetzen auseinanderzusetzen, mit denen ich nicht mittelbar oder unmittelbar in Verbindung gebracht werden kann oder in Zukunft tangiert werden könnte. Um solche Sachen muss sich mein Rechtsanwalt kümmern, denn wenn es zu einer Klage kommen würde, kann ich eh nicht allein zum Gericht gehen und meinen Standpunkt darlegen. Also wozu der Informations-Aufwand?.... Okay, den Gang zum Rechtsanwalt kann mir auch ein lückenloses Info-Netzwerk nicht ersetzen - ich bleib trotzdem der Dumme/die Dumme - sofern der RA eine Niete ist.