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Versicherungspflicht ab 2.500 qm (Gelesen 76000 mal)

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Pewe

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Pewe » Antwort #60 am:

Ich glaub, der Staudo meinte die verfressenen Pflänzchen :)
knorbs
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

knorbs » Antwort #61 am:

Wenn tatsächlich allein aufgrund der entspr. qm-Zahl eine Mitgliedspflicht bestehen sollte
aber das haben wir doch eindeutig aufgezeigt...die m² spielen nur in einem spezialfall eine rolle, nämlich der fall ganz spezieller nebenbetriebe + du hast doch keinen betrieb. wenn der rest (regelmäßiges oder mehr als 100 std./monat beschäftigen von personen zur bewirtschaftung) nicht zutrifft, dann entspann dich + widme dich wieder intensiv deinen ritterspornen ;D ;). wenn du die allerdings im größeren stil auf dem grundstück ziehst + vermarktest....ja dann 8)
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Pewe

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Pewe » Antwort #62 am:

Gut, Entspannversuch :-[ - om
Lisa15
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Lisa15 » Antwort #63 am:

Gut, Entspannversuch :-[ - om
Die Panik ist nun wirklich fehl am Platz, Du hast überhaupt keinen Grund dazu. ;) Ich hab's in #31 schon versucht zu erklären und Knorbs hat's anschließend nochmal anhand der Gesetzestexte ganz klargestellt: Es geht bei der BG in erster Linie um eine Unfallversicherung für Personen, die gegen Lohn (egal wie hoch) auf Deinem Grundstück tätig werden, undzwar ab einer gewissen Stundenzahl pro Monat/Jahr aufwärts. Logische Schlussfolgerung: Wenn Du keine Personen beschäftigst und auch nichts anbaust, was Deinem Lebensunterhalt (durch Verkauf) dient und Du mit den Produkten keine Einkünfte erzielst (die Du bei der Steuer eh angeben müßtest), kommt eine BG-Mitgliedschaft für Dich nicht in Frage. Klare Sache! Wofür BG-Beiträge zahlen, wenn eh niemand und nichts versichert werden kann? Wo ist da die Logik???Ich nehme mal stark an, dass bei einer Grundstücksgröße von über 2500 qm anzunehmen ist, dass ein solches Grundstück gewerblich genutzt wird oder zumindest nicht allein bewirtschaftet werden kann und versicherungspflichtige Hilfskräfte angestellt werden müssen. Daher wohl die Richtgröße von 2500 qm. Allerdings gilt ja die Versicherungspflicht auch bei kleineren Gründstücken, sofern Hilfskräfte mehr als eine bestimmte Stundenzahl pro Monat/Jahr darauf arbeiten! Ich habe mich heute abend mal bei den Bauern hier im Dorf rumgehört. Einige haben stillgelegte Felder, die sie zum Teil aus Altersgründen nicht mehr bewirtschaften und die reines Grasland sind. KEINER ist mehr BG-Mitglied und KEINER zahlt Versicherungen. Klare Sache!@farsDeine Garten-Besucher sind über Deine private Haftpflicht und Gebäudehaftpflicht versichert, egal wie groß Dein Garten ist. Das hat mir meine Haftpflicht am Telefon heute Abend mitgeteilt. Sollte ein Ast abbrechen, ist das höhere Gewalt, sofern der Baum nicht nachweislich bereits vorher nicht mehr standfest war. Liegt das Grundstück an einem Bürgersteig, hast Du Streupflicht (ist bei mir der Fall). Muss der Postbote/Lieferant ans Haus übers Grundstück laufen, muss im Winter dafür gesorgt werden, dass der Zugang zum Gebäude zufuß ohne Glatteis erreicht werden kann. Das ist alles. Für alles andere haben Besucher/Postboten, Lieferanten etc. selber eine nicht unerhebliche Sorgfaltspflicht. Wenn mir einer betrunken auf Grundstück kommt und torkelnd ausrutscht und sich die Nase bricht, ist er selber schuld. :P Und nochwas: Jede Stadt-/Gemeindeverwaltung kennt die Grundstücksgrößen ihrer Mitglieder/Hausbesitzer. WENN das Gesetz GRUNDSÄTZLICH JEDES Grundstück ab 2500qm Größe betreffen WÜRDE, dann hätte jeder, der ein solches Grundstück besitzt, schon beim Grundstückskauf die BG-Mitgliedschaft in die Hände gedrückt bekommen! Wäre ähnlich wie mit der Grundsteuer - es zahlt sie JEDER, der ein Haus/Grundstück besitzt.
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tomma
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

tomma » Antwort #64 am:

In diesem Fall muß ich Knorbs leider widersprechen:Ich habe vor etlichen Jahren anläßlich einer Zwangsversteigerung einen Acker erworben, ca. 5000 m qm. 1/3 der Fläche war als Gartenland ausgewiesen. Auf dem Grundstück befindet sich ein Hühnerstall und es wachsen dort zwei Bäume, ein Kirsch- und ein Pflaumenbaum. Der Rest ist Wiese und wird von mir 1 x jährlich selbst gemäht. Das Grundstück ist eingezäunt. Es ist zur Zeit Brachland, wird also in keiner Weise genutzt. Der Zwangsmitgliedschaft der Berufsgenossenschaft konnte ich mich nicht entziehen. Die kommen mit aberwitzigen Gründen, die normal denkende Menschen kaum nachvollziehen können. Beispielsweise reicht in meinem Fall u.a. schon der Kirschbaum, der im Gartenteil steht als Begründung aus, denn die Kirschen könnten ja geerntet werden, was einer Nutzung entspräche. Ich betreibe jedenfalls keinen Nebenerwerb und habe auch nicht vor, das zu tun. Das alles habe ich der BG mitgeteilt und gegen die Zwangsmitgliedschaft Widerspruch eingelegt. Obwohl mein GG Jurist ist, haben wir letztendlich aufgegeben. Es ist ein langer und mühseliger Weg, sich mit der BG zu streiten. Man kämpft doch sehr gegen Windmühlen. Vielleicht ist mal jemand wagemutig, streitet sich durch die Instanzen und erwirkt ein Grundsatzurteil. Übrigens sind die Hobbyimker ähnlich betroffen - auch dort gibt es deswegen viel Unmut.
Lisa15
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Lisa15 » Antwort #65 am:

In diesem Fall muß ich Knorbs leider widersprechen:Ich habe vor etlichen Jahren anläßlich einer Zwangsversteigerung einen Acker erworben, ca. 5000 m qm. 1/3 der Fläche war als Gartenland ausgewiesen.
Das ist wohl das Problem, dass nur 1/3 der Fläche als Gartenland ausgewiesen war. Warum denn? Und die restliche 2/3 Fläche? Ist die als landwirtschaftlich nutzbare Fläche ausgewiesen? Dann liegt darin der Grund, dass die BG eine landwirtschaftliche Tätigkeit (Verkauf von Kirschen) unterstellt, bzw. das Grundstück vor der Versteigerung landwirtschaftlich genutzt wurde und eine BG-Mitgliedschaft deswegen bereits bestand. Die unterstellen dann, dass der Käufer die Tätigkeit fortsetzt. Du müßtest Dich mit Deiner Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen und die Deklaration des Grundstücks nochmal klären und den Eintrag im Katasteramt überprüfen, fürchte ich.
knorbs
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

knorbs » Antwort #66 am:

@tommaich hätte es mir nicht gefallen lassen. nach deinen angaben war der garten nur ~ 1.700 m² groß + wurde seitens der landw. bg wg. eines oder zweier obstbäume bzw. deren erträge als nicht überwiegend dem eigenen haushalt dienend angesehen? wie weit seit ihr den nach dem widerspruch gegangen? oder habt ihr schon mit dem ablehnenden widerspruchsbescheid der widerspruchsbehörde aufgegeben? ich hab das jetzt nicht geprüft, aber ich vermute mal dass es hier um's öffentl. recht geht + der verwaltungsgerichtsweg gegeben ist. da kosten doch klagen nicht viel. hätte ich in so einem fall auf jeden fall gemacht. ich hab auch einen großen kirschbaum im garten stehen. der wird gar nicht beerntet, weil zu hoch + die früchte gehören den vögeln. soll mal die bg aufkreuzen 8)
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Lisa15 » Antwort #67 am:

....ich hab auch einen großen kirschbaum im garten stehen. der wird gar nicht beerntet, weil zu hoch + die früchte gehören den vögeln. soll mal die bg aufkreuzen 8)
Dieselbe Situation bei mir: großer Kirschbaum (für mich zu hoch zum Ernten) und großer Boskop (den kann ich zwar ernten, aber die überschüssigen Äpfel bringe ich einem Safthersteller hier in der Gegend, verkaufe sie also.) Soll die BG mal bei mir aufkreuzen, die lad ich dann zu einem Kaffee ein.... ;D ;D ;D
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tomma
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

tomma » Antwort #68 am:

Die Sache ist ganz einfach. Das ist landwirtschaftliche Fläche, aber ich nutze sie nicht als solche. Ich betreibe auch kein Gewerbe. Ich zahle für das k ö n n t e .
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Crambe
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Crambe » Antwort #69 am:

Ihr bringt mich auf Gedanken ::)Wir haben eine 10 000qm große eingezäunte Obstwiese und zahlen brav dafür an die BG Geld. Außer uns, Rehen und Krähen isst niemand die Äpfel und Birnen. Es war schon immer ein reines Familiengrundstück. Der Ertrag wurde nie verkauft. Mir wurde erklärt, das sei bei großen Grundstücken, die außerhalb der Ortschaft liegen, so, dass sie über die BG versichert werden müssten.
"Um ernst zu sein, genügt Dummheit, während zur Heiterkeit ein großer Verstand unerlässlich ist." Shakespeare
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Lisa15 » Antwort #70 am:

Die Sache ist ganz einfach. Das ist landwirtschaftliche Fläche, aber ich nutze sie nicht als solche. Ich betreibe auch kein Gewerbe. Ich zahle für das k ö n n t e .
Habs befürchtet..... :-\ Nutzt alles nichts - außer der Gang zum Bauamt und Änderung des Eintrags im Katasteramt. Das Grundstück muss umdeklariert werden, sonst habt Ihr keine Chance.
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tomma
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

tomma » Antwort #71 am:

Was hätte das zur Folge? Würde mich das später einschränken, falls ich doch mal was anbauen wollte, beispielsweise 10 Reihen Kartoffeln und ein kleines Dahlienfeld? Und was würde eine Umdeklaration kosten? Es nützt ja nichts, den Teufel mit Beelzebub austreiben zu wollen.
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Lisa15 » Antwort #72 am:

Ihr bringt mich auf Gedanken ::)Wir haben eine 10 000qm große eingezäunte Obstwiese und zahlen brav dafür an die BG Geld. Außer uns, Rehen und Krähen isst niemand die Äpfel und Birnen. Es war schon immer ein reines Familiengrundstück. Der Ertrag wurde nie verkauft. Mir wurde erklärt, das sei bei großen Grundstücken, die außerhalb der Ortschaft liegen, so, dass sie über die BG versichert werden müssten.
Ja, weil sie davon ausgehen, dass die Ernte nur mit Hilfskräften zu schaffen ist, die unfallversichert werden müssen. Sie glauben Euch einfach nicht, dass Ihr die Ernte alleine schafft. Darüber hinaus könnte es auch in diesem Fall sein, dass die Ostwiese als landwirtschaftlich nutzbare Fläche eingetragen ist und sich die Frage nach dem "wer erntet" (Eigentümer allein oder mit Hilfskräfte) deswegen erst gar nicht stellt. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Grundstück, dass sich nicht am Haus befindet, schwer nachträglich als Gartenland ausgewiesen werden kann. Die Bauern hier im Dorf, die ich vorhin in meinem Beitrag erwähnte, haben die Acker-Flächen hochoffiziell stillgelegt (über die Gemeinde), sind zwar weiterhin Mitglieder in der BG, zahlen aber keine Versicherungen mehr, weil sie keine Hilfskräfte mehr aufs Feld schicken. Werden die Äcker später verkauft oder vererbt, übernimmt der neue Eigentümer die BG-Mitgliedschaft.
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marygold
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

marygold » Antwort #73 am:

Wir besitzen eine Wiese und ein Stück ehemaligen Weinberg (ordnungsgemäß stillgelegt) und kommen aus der Berufsgenossenschaft nicht heraus. Ein Schäfer macht auf unserer Wiese Heu, wir erheben aber keine Pacht darauf.Auch steuerlich absetzen können wir die Beiträge zur BG nicht, auch nicht mit dem Hinweis daß wir keine Einnahmen aus den landwirtschaftlichen Flächen erzielen.
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Lisa15 » Antwort #74 am:

Was hätte das zur Folge? Würde mich das später einschränken, falls ich doch mal was anbauen wollte, beispielsweise 10 Reihen Kartoffeln und ein kleines Dahlienfeld? Und was würde eine Umdeklaration kosten? Es nützt ja nichts, den Teufel mit Beelzebub austreiben zu wollen.
Wenn das gesamte Grundstück als Gartenland eingetragen ist, kannst Du dort 3.000 Rosen/Dahlien Pflanzen - zu Deinem eigenen Vergnügen, da schreit kein Hahn danach. Es sei denn, Du verkaufst die Dahlienknollen als Nebenerwerb und deklarierst die Einnahmen bei der Steuer. In diesem Fall, hast Du die BG wieder am Hals. Auch wenn Du das alles alleine betreibst, bist Du die Person, die berufsgenossenschaftlich versichert wird (da Du ja Einkünfte aus Deiner Nebentätigkeit erzielst). Solange DU keine Einkünfte erzielst, haftet Deine private Unfallversicherung/Haftpflichtversicherung. Mit Notarkosten müßtest Du in jedem Fall rechnen, die richten sich nach der Grundstücksgröße. Ob ein Eintrag als Gartenland überhaupt möglich ist, kann Dir nur Deine zuständige Gemeinde/Stadt-Verwaltung sagen. Bei Grundstücken am Haus ist das in der Regel problemlos möglich.
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